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Hinweis: Mit Beschluss der SHS vom 19.12.2012 gilt diese Regelung über ihr Außerkrafttreten hinaus vorerst als Arbeitshilfe weiter.
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Geändert zum 02.02.2022: Neue pauschalierte Beträge ab 02.02.2022 (Anlage 1)
Geändert zum 20.03.2017: Zusätzlicher Abschnitt 2 (Teil 2) eingefügt Fachanweisung „Hilfen zur Wohnungssicherung“
Geändert zum 01.01.2011: Abschnitt 4 (Teil 4) "Vermittlung in Wohnraum" veröffentlicht.
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