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Hilfe für Flüchtlinge Senatskommission beschließt Sofortprogramm

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Beschleunigung von Verfahren bei Flüchtlingsunterbringung

Die steigende Zahl von in Hamburg verbleibenden Flüchtlingen ist eine Herausforderung für die Zentrale Erstaufnahme und die öffentliche Unterbringung in der Stadt. Die Senatskommission für Stadtentwicklung und Wohnungsbau hat nun ein Bündel an Maßnahmen beschlossen, die den bislang nicht gedeckten Bedarf von rund 1.500 Plätzen in Einrichtungen der Zentralen Erstaufnahme (ZEA) und der öffentlichen Unterbringung bis zum Jahresende 2014 decken sollen.

Das Hamburger Rathaus mit Hamburg-Fahne. Foto: Pressestelle des Senats/Koch Das Hamburger Rathaus mit Hamburg-Fahne. Foto: Pressestelle des Senats/Koch

Sofortprogramm Unterbringung Flüchtlinge Hamburg

„Unser Ziel ist es, eine Unterbringung in Zelten zu vermeiden und die Zentrale Erstaufnahme so zu entlasten, dass Zelte abgebaut werden können. Wir müssen jetzt handeln, damit wir den hier ankommenden Flüchtlingen ein festes Dach über den Kopf bieten können“, sagt Senator Detlef Scheele.

Die Senatskommission für Stadtentwicklung und Wohnungsbau hat unter Anwendung von § 3 SOG die kurzfristige Einrichtungen von fünf Notunterkünften im Rahmen der Zentralen Erstaufnahme beschlossen, weitere zwei Notunterkünfte sollen nach Abschluss von Planungen bis zum Jahresende zur Verfügung stehen (Anhang 1, Kategorie 1).

Des Weiteren wurden Maßnahmen zur Erweiterung der öffentlich rechtlichen Unterbringung beschlossen, die nach den erforderlichen Bau- und Umbaumaßnahmen in Betrieb genommen werden, ohne dass zuvor ein Baugenehmigungsverfahren nach der HBauO oder ein Anhörungsverfahren nach § 28 BezVG durchgeführt wird (Anhang 1, Kategorie 2). Hierzu zählen auch zwei Liegeplätze im Harburger Binnenhafen, für die ein Wohnschiff sowie Pontons mit Wohncontainern in Frage kommen.

Darüber hinaus soll am bereits geplanten Standort der Schule Kurdamm das ehemalige Schulgebäude binnen weniger Tage provisorisch genutzt werden, bis die dort auf dem Freigelände geplanten Modulbauten fertiggestellt sind und ein Umzug stattfinden kann. Auch hier kommt § 3 SOG zur Anwendung.

Außerdem wurden für insgesamt 12 bereits geplante Standorte der öffentlich rechtlichen Unterbringung beschleunigte Verfahren beschlossen (Anhang 1, Kategorie 3). Hierzu wurde verabredet, dass die Bezirke die Baugenehmigungsanträge für diese Vorhaben mit höchster Priorität bearbeiten und alle im Verfahren zu beteiligenden Stellen der FHH ihre Stellungnahmen in kürzester Frist abgeben.

„Wir alle sind Diskussionen und Beteiligungsverfahren gewohnt, in denen sich viel Zeit für die eigene Meinungsbildung genommen wird. Ich bitte die Hamburgerinnen und Hamburger um Verständnis, dass wir diesem eigenen Anspruch nun vorübergehend nicht folgen können. Die Welt dreht sich schneller und die Verwaltung muss Schritt halten, damit wir Menschen auf der Flucht helfen können“, so Senator Detlef Scheele.

Neues Info-Portal im Internet

Alle Informationen rund um die Unterbringung, Betreuung und Beratung von Flüchtlingen stehen der Öffentlichkeit in Kürze unter der Internetadresse www.hamburg.de/fluechtlinge zur Verfügung. Die laufend aktualisierte Seite beinhaltet neben Grundsatzinformationen auch die bereits bestehenden und sich in Planung befindlichen Unterkünfte, sowie die Maßnahmen im Rahmen des Sofortprogramms.

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