Rechtliche Grundlagen
Fachanweisungen und Globalrichtlinien
Einheitliche und transparente Maßstäbe für das Verwaltungshandeln in den Bezirken. »
Infoline: Bewilligung von Sozialleistungen
Regelungen zur Bewilligung von Sozialleistungen in Hamburg. »
Menschen mit Behinderung
Gesetz und Verordnungen zur Gleichstellung behinderter Menschen in Hamburg. »
Rechtsvorschriften zur Heimaufsicht
Das bisher bundesweit geltende Heimgesetz ist in Hamburg durch ein Landesgesetz abgelöst worden. »
Fördergrundlagen des Europäischen Sozialfonds
Richtlinien für Träger, die eine Förderung durch den Europäischen Sozialfonds anstreben. »
Informationen zur Sozialversicherung
Die deutsche Sozialversicherung ist ein gesetzliches Versicherungssystem, das als Teil der sozialen Sicherung in Deutschland eine wichtige Rolle spielt. Sie beruht auf dem Solidaritätsprinzip und bietet wirksamen Schutz vor den großen Lebensrisiken und deren Folgen. Durch die von allen Versicherten zu zahlenden individuellen Beiträge, wird das Risiko einzelner Betroffener finanziell abgefangen.
Gesetzliche Krankenversicherung
In Deutschland wird der Schutz im Krankheitsfall überwiegend durch die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) getragen. Die GKV ist im Sozialgesetzbuch – Fünftes Buch – (SGB V) gesetzlich geregelt. Das Recht der gesetzlichen Krankenversicherung ist Bundesrecht. »
Soziale Pflegeversicherung
Durch die soziale Pflegversicherung wird das allgemeine Lebensrisiko abgesichert, pflegebedürftig zu werden und die Kosten der erforderlichen Pflege nicht tragen zu können. Die Pflegeversicherung ist keine Vollversicherung; die gedeckelten Beträge decken häufig nur einen Teil der Pflegekosten ab. »
Gesetzliche Rentenversicherung
Die gesetzliche Rentenversicherung ist Teil des gegliederten Sozialversicherungssystems in Deutschland. Sie gewährt lebenslangen Schutz gegenüber Risiken der Erwerbsminderung, des Alters und des Todes. »
Gesetzliche Unfallversicherung
Die gesetzliche Unfallversicherung ist ein besonderer Zweig der Sozialversicherung, der als Haftpflichtversicherung der Arbeitgeber gegen die Risiken von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten ihrer Mitarbeiter ausgestaltet ist. Für die Kosten kommen deshalb allein die Arbeitgeber auf, die Versicherten zahlen keine Beiträge. »
Rechtsschutz und Rechtsaufsicht
Gegen Entscheidungen der Sozialversicherungsträger, zum Beispiel die Ablehnung von Leistungen, können Sie zunächst direkt bei Ihrer gesetzlichen Unfall-, Renten- oder Kranken- und Pflegekasse Widerspruch einlegen. »
Übersicht über Leistungen für Kinder und Jugendliche in der Sozialversicherung
Auf dieser Seite finden Sie eine ladbare Datei (Download) mit allgemeinen Informationen über Leistungen für Kinder und Jugendliche in der Sozialversicherung. »





