Der Fiskus verlangt sein Recht
Das deutsche Steuerrecht ist kompliziert und kann auf diesen Seiten nicht ausführlich erklärt werden. Gut dass es Einrichtungen und Menschen gibt, die sich auskennen und Ihnen gerne weiterhelfen.
WEITERE INFORMATIONEN
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» H.E.I.:
Hamburger Initiative für Existenzgründer und Innovationen
Steuerarten
Welche Art von Steuern zu zahlen sind, hängt von der Rechtsform des Unternehmens ab. Man unterscheidet folgende Steuerarten:
- Einkommenssteuer: Jeder, der ein Einkommen erwirtschaftet, muss Einkommenssteuer bezahlen. Sie richtet sich nach der Höhe des Einkommens. Einzelunternehmen und Personengesellschaften müssen nur Einkommenssteuer bezahlen, wenn sie Gewinne erzielen.
- Körperschaftssteuer: Die Körperschaftssteuer ist die Einkommenssteuer für juristische Personen. Wird ein Unternehmen als Kapitalgesellschaft (GmbH, AG) geführt, so fällt sie auf den Gewinn an.
- Gewerbesteuer: Gewerbesteuer muss zahlen, wer ein Gewerbe betreibt, also einen Handels-, Dienstleistungs-, Handwerksbetrieb oder ein Industrieunternehmen. Freiberufler gelten in der Regel nicht als Gewerbetreibende. Die Gewerbesteuer dient der Finanzierung der Kommunen, die die Höhe selbst festlegen.
Neben den vorgenannten Steuerarten, die das Unternehmen wirtschaftlich belasten, gibt es Steuern, die das Unternehmen auf andere abwälzen kann:
- Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer): Als Unternehmer sind Sie dazu verpflichtet, ihren Kunden Umsatzsteuer in Rechnung zu stellen und im Rahmen der regelmäßigen Umsatzsteuervoranmeldung an das Finanzamt abzuführen. Hiervon ausgenommen sind die Umsätze bestimmter Berufsgruppen, zum Beispiel Arzt, Physiotherapeut oder Versicherungsmakler). Kleinunternehmer können sich von der Umsatzsteuerpflicht befreien lassen. Die Umsatzsteuer wird auf fast alle Umsätze (Warenverkäufe, Dienstleistungen) fällig. Der allgemeine Satz beträgt seit dem 1. Januar 2007 19 Prozent, der ermäßigte Satz (Kunst-/Medienberufe, Lebensmittel) sieben Prozent.
- Lohnsteuer: Unternehmer, die Mitarbeiter beschäftigen, müssen von deren Gehalt Lohnsteuer einbehalten und ans Finanzamt abführen. Die Lohnsteuerklasse ist der Lohnsteuerkarte des Arbeitnehmers zu entnehmen. In einem Tabellenwerk, das Sie im Buchhandel beziehen können, lässt sich die Höhe der Lohnsteuer ablesen.
Je nach Art des Unternehmens können außerdem verschiedene Verbrauchssteuern anfallen, die auf den Preis der Ware aufgeschlagen werden. Bekannte Beispiele sind die Getränke- und die Vergnügungssteuer.
Unternehmensformen nach steuerlichen Gesichtspunkten
Die Grundsatzentscheidung bei der Wahl der Unternehmensform ist die zwischen einer Einzelunternehmung oder Personengesellschaft auf der einen Seite und einer Kapitalgesellschaft auf der anderen Seite.
Als Grundtendenz lässt sich sagen: In der Gründungs- und Konsolidierungsphase eines Unternehmens ist unter steuerlichen Gesichtspunkten eher die Form der Personengesellschaft sowie der Partnergesellschaften für Angehörige Freier Berufe zu empfehlen. Hat das Unternehmen sich dann stabilisiert, die Anfangsverluste abgetragen und erwirtschaftet gute Gewinne, dann dürfte die Umwandlung in eine Kapitalgesellschaft beziehungsweise in eine Freiberufler GmbH interessant werden.
Da die richtige Wahl der Unternehmensform stark vom Einzelfall abhängt, gilt auch hier: Lassen Sie sich beraten! Informationsquelle ist neben Ihrem Steuerberater die Hamburger Initiative für Existenzgründungen und Innovationen:
Habichtstraße 41
22305 Hamburg
Tel: +49 40 611 7000
Fax: +49 40 611 700 19
Gebühren und Beiträge
Zu den Steuern kommen bei bestimmten Betrieben Gebühren, die auf dem Urheberrecht basieren. Ein Beispiel: Wenn zu gewerblichen Zwecken Musik gespielt wird, dann fallen GEMA-Gebühren an. Und natürlich müssen Sie auch für betrieblich genutzte Fernseher und Radios Rundfunkgebühren bezahlen.
Wichtiger sind die Beiträge, die Sie als Unternehmer abführen müssen. Das sind Kammer-Beiträge und die Beiträge zu den gesetzlichen Sozialversicherungen: Arbeitslosen-, Kranken-, Pflege-, Unfall- und Rentenversicherung.
Die Beiträge zur Sozialversicherung Ihrer Mitarbeiter werden in den meisten Fällen zu gleichen Teilen vom Arbeitgeber und Arbeitnehmer getragen. Sie werden in Prozent vom Bruttogehalt gerechnet bis zur einer Höchstgrenze ("Beitragsbemessungsgrenze"). Um die Berechnung der Sozialversicherungsbeiträge zu erleichtern, bieten Fachverlage Lohntabellen an.
Kammern sind Zwangskörperschaften des Öffentlichen Rechts, die für die Einhaltung von Standesregeln sorgen und als Interessenvertretung ihrer Mitglieder dienen. Handwerker sind Zwangsmitglieder der Handwerkskammer, Gewerbetreibende der Handelskammer, Angehörige Freier Berufe gegebenenfalls der jeweiligen Kammer ihrer Berufsrichtung. Damit sie ihre Aufgaben erfüllen können, erheben sie von den Mitgliedern Beiträge.
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