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Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt

Fachbetriebe

zum Errichten, Ändern, Abbrechen und zur Prüfung der Dichtheit von Entwässerungsanlagen

Grundlagen, Verfahren, Ansprechpartner für die Zertifizierung

Zertifizierte Fachbetriebe

Mit der Änderung des Hamburgischen Abwassergesetzes (HmbAbwG) vom 29. Mai 1996 wurde die Zertifizierungspflicht für Fachbetriebe eingeführt, die Grundstücksentwässerungsanlagen herstellen, ändern oder abbrechen wollen . Der genaue Gesetzestext des § 13 Abs.3 (HmbAbwG) lautet:

"Vorhaben nach Absatz 1 dürfen nur von anerkannten Fachbetrieben nach § 13b ausgeführt werden. Dies gilt nicht für Grundstücksentwässerungsanlagen - mit Ausnahme der Grundleitungen und Abwasserbehandlungsanlagen - innerhalb von Gebäuden und die Einrichtungen zur Niederschlagswasserableitung in und an Gebäuden. Die zuständige Behörde kann weitere Ausnahmen zulassen, insbesondere um geringfügige Arbeiten an Grundstücksentwässerungsanlagen durchführen zu lassen."

Dies bedeutet, dass die Herstellung, Änderung oder der Abbruch von Grundstücksentwäs­serungsanlagen (§ 13 Abs.1 HmbAbwG) nur von Fachbetrieben ausgeführt werden dürfen, die das Zertifikat einer zugelassenen Zertifizierungsorganisation führen (§ 13b Abs.1 HmbAbwG). 

Die Zertifizierung für die Herstellung, Änderung oder den Abbruch von Grundstücksentwässerungsanlagen erfolgt für einen oder mehrere der nachstehenden Ausführungsbereiche: 

  1. Errichten, Ändern und Abbrechen von Grundstücksentwässerungsanlagen außerhalb und unterhalb von Gebäuden ohne Abwasserbehandlungsanlagen mit Ausnahme von Sand- und Schlammfängen einschließlich der Prüfung auf Dichtheit.

    Bemerkung: Der Ausführungsbereich 1 beinhaltet die Ausführungsbereiche 2 und 7.

  2. Errichten, Ändern und Abbrechen von Grundstücksentwässerungsanlagen außerhalb von Gebäuden für die Ableitung von Niederschlagswasser.

  3. Grabenlose Errichtung und Sanierung von Grundleitungen einschließlich der Schächte.

  4. Errichten, Ändern und Abbrechen von Abscheideranlagen.

  5. Errichten, Ändern und Abbrechen von Kleinkläranlagen.

  6. Errichten, Ändern und Abbrechen von sonstigen Abwasserbehandlungsanlagen.

  7. Prüfung von Grundstücksentwässerungsanlagen außerhalb und unterhalb von Gebäuden auf Dichtheit und Funktionsfähigkeit.

 

Zertifizierungssymbol anerkannter Fachbebetriebe Zertifizierungssymbol anerkannter Fachbebetriebe  

(HH )

Mit der Aufteilung in verschiedene Ausführungsbereiche wurde den Fachbetrieben die Möglichkeit eröffnet, sich nur diejenigen zertifizieren zu lassen, in denen sie auch tätig sind. Ist ein Fachbetrieb für bestimmte Ausführungsbereiche zertifiziert, darf er auch nur die damit verbundenen Arbeiten ausführen.

Um zertifiziert zu werden, muss der Fachbetrieb einen Antrag bei einer der drei zugelassenen Zertifizierungsorganisationen stellen. Die Behörde selbst erteilt keine Zertifikate. Auskünfte über die Voraussetzungen zur Zertifizierung und den damit verbundenen Kosten erteilen die Zertifizierungsorganisationen.

Dort erhalten Sie auch Listen der zertifizierten Betriebe (s. unter "Links").

Zertifizierungsorganisationen

Von der Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt wurden folgende Zertifizierungsorganisationen für die Zertifizierung von Fachbetrieben zugelassen

Zertifizierungsorganisation

Geschäftsstelle

 Gütegemeinschaft Herstellung und Instandhaltung von Entwässerungskanälen und -leitungen e.V.
Linzer Straße 21

53604 Bad Honnef




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Güteschutz Kanalbau
Dipl.-Ing. Hans-Christian Möser
Wiesengrund 18

25436 Uetersen

Tel.: 04122 / 7915
Fax: 04122 / 45527
h.c.moeser@kanalbau.com
http://www.kanalbau.com/?a=407
________________________________

Überwachungsgemeinschaft Technische Anlagen der SHK-Handwerke e.V.
Rathausallee 6

53757 St. Augustin



 
____________________________________

ÜWG-SHK
Landestelle Hamburg
Fachbereich Grundstücksentwässerung
Barmbeker Markt 19

22081 Hamburg

Tel.: 040 / 299949-15 /-28
www.uewg-shk.de/
________________________________

Gesellschaft für Umweltschutz
TÜV Nord mbH
Große Bahnstraße 31

22525 Hamburg

Gesellschaft für Umweltschutz
TÜV Nord mbH
Große Bahnstraße 31

22525 Hamburg

Tel.: 040 / 8557 - 2356 

Dichtheitsprüfungen von Grundstücksentwässerungsanlagen

AUCH INTERESSANT

nach dem Hamburgischen Abwassergesetz

Nach § 17b HmbAbwG müssen die Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundstücksentwässerungsanlagen diese vor der Inbetriebnahme, vor Wiederinbetriebnahme und in regelmäßigen Zeiträumen von einem anerkannten Fachbetrieb auf Dichtheit überprüfen lassen.

Ein hierfür anerkannter Fachbetrieb ist der Betrieb, der von einer zugelassenen Zertifizierungsorganisation mindestens für den Ausführungsbereich 1 oder 7 zertifiziert wurde.