Fachbetriebe
zum Errichten, Ändern, Abbrechen und zur Prüfung der Dichtheit von Entwässerungsanlagen
Zertifizierte Fachbetriebe
Mit der Änderung des Hamburgischen Abwassergesetzes (HmbAbwG) vom 29. Mai 1996 wurde die Zertifizierungspflicht für Fachbetriebe eingeführt, die Grundstücksentwässerungsanlagen herstellen, ändern oder abbrechen wollen . Der genaue Gesetzestext des § 13 Abs.3 (HmbAbwG) lautet:
"Vorhaben nach Absatz 1 dürfen nur von anerkannten Fachbetrieben nach § 13b ausgeführt werden. Dies gilt nicht für Grundstücksentwässerungsanlagen - mit Ausnahme der Grundleitungen und Abwasserbehandlungsanlagen - innerhalb von Gebäuden und die Einrichtungen zur Niederschlagswasserableitung in und an Gebäuden. Die zuständige Behörde kann weitere Ausnahmen zulassen, insbesondere um geringfügige Arbeiten an Grundstücksentwässerungsanlagen durchführen zu lassen."
Dies bedeutet, dass die Herstellung, Änderung oder der Abbruch von Grundstücksentwässerungsanlagen (§ 13 Abs.1 HmbAbwG) nur von Fachbetrieben ausgeführt werden dürfen, die das Zertifikat einer zugelassenen Zertifizierungsorganisation führen (§ 13b Abs.1 HmbAbwG).
Die Zertifizierung für die Herstellung, Änderung oder den Abbruch von Grundstücksentwässerungsanlagen erfolgt für einen oder mehrere der nachstehenden Ausführungsbereiche:
Errichten, Ändern und Abbrechen von Grundstücksentwässerungsanlagen außerhalb und unterhalb von Gebäuden ohne Abwasserbehandlungsanlagen mit Ausnahme von Sand- und Schlammfängen einschließlich der Prüfung auf Dichtheit.
Bemerkung: Der Ausführungsbereich 1 beinhaltet die Ausführungsbereiche 2 und 7.
Errichten, Ändern und Abbrechen von Grundstücksentwässerungsanlagen außerhalb von Gebäuden für die Ableitung von Niederschlagswasser.
Grabenlose Errichtung und Sanierung von Grundleitungen einschließlich der Schächte.
Errichten, Ändern und Abbrechen von Abscheideranlagen.
Errichten, Ändern und Abbrechen von Kleinkläranlagen.
Errichten, Ändern und Abbrechen von sonstigen Abwasserbehandlungsanlagen.
Prüfung von Grundstücksentwässerungsanlagen außerhalb und unterhalb von Gebäuden auf Dichtheit und Funktionsfähigkeit.
Zertifizierungssymbol anerkannter Fachbebetriebe
(HH )
Um zertifiziert zu werden, muss der Fachbetrieb einen Antrag bei einer der drei zugelassenen Zertifizierungsorganisationen stellen. Die Behörde selbst erteilt keine Zertifikate. Auskünfte über die Voraussetzungen zur Zertifizierung und den damit verbundenen Kosten erteilen die Zertifizierungsorganisationen.
Dort erhalten Sie auch Listen der zertifizierten Betriebe (s. unter "Links").
Zertifizierungsorganisationen
Von der Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt wurden folgende Zertifizierungsorganisationen für die Zertifizierung von Fachbetrieben zugelassen
Zertifizierungsorganisation | Geschäftsstelle |
Gütegemeinschaft Herstellung und Instandhaltung von Entwässerungskanälen und -leitungen e.V. 53604 Bad Honnef | Güteschutz Kanalbau 25436 Uetersen Tel.: 04122 / 7915 |
Überwachungsgemeinschaft Technische Anlagen der SHK-Handwerke e.V. 53757 St. Augustin
| ÜWG-SHK 22081 Hamburg Tel.: 040 / 299949-15 /-28 |
Gesellschaft für Umweltschutz 22525 Hamburg | Gesellschaft für Umweltschutz 22525 Hamburg Tel.: 040 / 8557 - 2356 |
Dichtheitsprüfungen von Grundstücksentwässerungsanlagen
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Nach § 17b HmbAbwG müssen die Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundstücksentwässerungsanlagen diese vor der Inbetriebnahme, vor Wiederinbetriebnahme und in regelmäßigen Zeiträumen von einem anerkannten Fachbetrieb auf Dichtheit überprüfen lassen.
Ein hierfür anerkannter Fachbetrieb ist der Betrieb, der von einer zugelassenen Zertifizierungsorganisation mindestens für den Ausführungsbereich 1 oder 7 zertifiziert wurde.

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