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Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt

Bau- und Abbruchabfälle

In Hamburg fallen im Baugewerbe jährlich rund 5 Millionen Tonnen Abfälle an, von denen über 90 % verwertet werden.

Anforderungen an die Entsorgung von Bau- und Abbruchabfällen sind im Gemeinsamen Abfallwirtschaftsplan für Bau- und Abbruchabfälle von Hamburg und Schleswig-Holstein festgelegt worden.

AWP Bauabfall
Die beiden Landesregierungen haben am 30. Mai 2006 erstmalig einen gemeinsamen Abfallwirtschaftsplan für Bau- und Abbruchabfälle beschlossen. Der Plan liegt als Broschüre und zum Download (Link unten) vor.

Ende 2011 wurde der Abfallwirtschaftsplan einer gemeinsamen Bewertung unterzogen. Es wurde festgestellt, dass in beiden Ländern ausreichende Anlagenkapazitäten zur Verfügung stehen und damit die Entsorgung der Bauabfälle weiterhin gesichert ist. Die Fortschreibung des Plans  soll erst erfolgen, wenn die Auswirkungen der geplanten Mantelverordnung / Ersatzbaustoffverordnung absehbar sind.

Der Anhang des Abfallwirtschaftsplans  "Entsorgungsanlagen für Bau- und Abbruchabfälle in Hamburg" wurde aktualisiert.

Kurzgefasste Informationen zur ordnungsgemäßen Entsorgung von Bau- und Abbruchabfällen enthält das Merkblatt

Für die Entsorgung von Asbestabfällen ist das LAGA-Merkblatt zur Entsorgung asbesthaltiger Abfälle zu beachten.

Kontaktmöglichkeit
Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt, Abteilung Abfallwirtschaft Christiane Mertins (in Vertretung) Bauabfälle, mineralische Abfälle Raum 1.042 Billstraße 84 20539 Hamburg
Tel.: Fax: E-Mail:
040 428452120 040 428454355 christiane.mertins@bsu.hamburg.de