Bauleitplanung in Hamburg

 

Die Bauleitplanung steuert die bauliche und sonstige Nutzung des Bodens (der Grundstücke) innerhalb einer Gemeinde. Sie besteht aus dem Flächennutzungsplan (vorbereitender Bauleitplan) und dem Bebauungsplan (verbindlicher Bauleitplan). Diese Bauleitpläne müssen in einem förmlichen Verfahren aufgestellt, geändert, ergänzt oder aufgehoben werden. Die hierfür geltenden Verfahrensvorschriften sind im Baugesetzbuch (BauGB) geregelt.

 

Flächennutzungsplan

Der Flächennutzungsplan stellt die Grundzüge der räumlichen Entwicklung für das gesamte Stadtgebiet dar und dient als Leitlinie für die Verteilung von verschiedenen Nutzungen innerhalb der Stadt. »

 

Bebauungspläne in Hamburg

Bebauungspläne enthalten die rechtsverbindlichen Festsetzungen für die städtebauliche Ordnung für einen Teil des Stadtgebiets. Sie haben die Möglichkeit, die im Verfahren befindlichen und die festgestellten Bebauungspläne der Freien und Hansestadt Hamburg unter Stadt- und Landschaftsplanung online im Internet anzusehen. Weitere Informationen zu Bebauungsplanverfahren finden Sie unter Stadtplanung in den Hamburger Bezirken (siehe rechte Spalte). In einigen besonderen Fällen hat der Senat im Verfahren befindliche Planverfahren übernommen.  Für diese Senatspläne ist die Kommission für Stadtentwicklung zuständig. »

Begriffe aus der Bauleitplanung