Beabsichtigte Beschränkte Ausschreibungen
der Hamburgischen Behörden und Ämter - Bereich Bau
Durch die Änderung des § 19 VOB/A sind Auftraggeber nunmehr nach § 19 (5) VOB/A verpflichtet bei Beschränkten Ausschreibungen ab 25.000,-€ ohne Umsatzsteuer über die beabsichtigte Ausschreibung zu informieren. Rechtsansprüche der Bieter können damit aber nicht begründet werden.

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