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Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt

Bedarf, Nachfragemotive, Fachplanung

03.02.2010

Bedarf und städtebaulicher Richtwert

Der Bedarf an Kleingärten wird aus der Zahl der gartenlosen Geschosswohnungen abgeleitet. Hamburg legt – entsprechend dem von der Bürgerschaft beschlossenen Landschaftsprogramm - in der Bauleitplanung einen Richtwert von 1:14 (1 Kleingarten pro 14 gartenlose Geschosswohnungen) zugrunde.

Im Jahr 2003 wurde eine Bedarfsanalyse mit repräsentativer Haushaltsbefragung durchgeführt.

Kurzfassung des Gutachtens als Download (15 S., pdf, 270 kb)

Strategien zur Bedarfsdeckung

Bedarf nach neuen Kleingartenparzellen entsteht in der Regel durch Räumung und Verlagerung vorhandener Kleingärten.

Hierbei verfolgt Hamburg verschiedene Strategien: Neue Parzellen werden entweder

  • durch Herrichtung neuer Kleingartenflächen geschaffen  oder
  • durch Arrondierung bereits bestehender Kleingartenanlagen sowie durch
  • Nachverdichtung im Parzellenbestand. Hierfür wurden in 2005 erste konkretisierende Nachverdichtungsplanungen in 21 Kleingartenvereinen erstellt, um eine planerische Überprüfung des zuvor rein rechnerischen ermittelten Nachverdichtungspotentials durchzuführen. Die Umsetzung möglicher Nachverdichtungspotenziale beruht auf dem Prinzip der Freiwilligkeit und vollzieht sich daher nur langfristig.
  • Eine weitere Strategie ist der Bau neuer Kleingärten im Umland unmittelbar an der Landesgrenze. Hierbei sind allerdings rechtlich und faktisch enge Grenzen gesetzt.

Bei der Auswahl zukünftiger Kleingartengebiete wird darauf geachtet, dass die Standorte hinsichtlich ihrer Lärm-, Luft-, Bodenqualitäten für Kleingärten geeignet sind.

Kontaktmöglichkeit
Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt Britta von Hollen Landschafts- und Grünplanung Alter Steinweg 4 20459 Hamburg
Tel.: Fax: E-Mail:
040 42840-3921 040 42840-8288 Brittavon.Hollen@bsu.hamburg.de