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Gewerbeabmeldung

Unternehmer erfahren hier, welche Unterlagen bei Gewerbeabmeldung nötig sind und wer Ansprechpartner ist.

Gewerbeabmeldungen, Bezirksamt

Weitere Informationen

Gemäß § 14 Gewerbeordnung (GewO) müssen Gewerbetreibende die Aufgabe ihres Betriebes anzeigen.Als Aufgabe gilt auch die Betriebsverlegung nach außerhalb von Hamburg; erforderlich ist daher neben einer Gewerbeabmeldung in Hamburg eine Gewerbeanmeldung am neuen Betriebsort.Von der Gewerbeanzeige erhalten unter anderen eine Mitteilung, das zuständige Finanzamt, die Handelskammer bzw. die Handwerkskammer, die jeweilige Berufsgenossenschaft, das staatliche Amt für Arbeitsschutz.

Zu beachten
Die Abmeldung kann durch persönliche Vorsprache oder schriftlich mittels Formblatt (siehe Weitere Informationen - Downloads) erfolgen (im letzteren Fall bitte Kopien der unter Erforderliche Unterlagen aufgeführten Dokumente beifügen). Eine schriftliche Abmeldung wird empfohlen. Die Abmeldung eines Gewerbes kann auch durch eine nachweislich durch den Gewerbeinhaber schriftlich bevollmächtigte und ausgewiesene Person erfolgen.Eine Zweitschrift der Bestätigung der Gewerbeabmeldung ist zu reduzierten Gebühren erhältlich.Gewerbeabmeldungen werden auch in der Handelskammer Hamburg und in der Handwerkskammer Hamburg entgegengenommen (s. weiterführende Links).

Erforderliche Unterlagen
Personalausweis oder Reisepass mit letzter Meldebescheinigung.

Gebühren
gebührenfrei

Weitere Informationen

 

Nachfolge / iStockphoto

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