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Behörde für Inneres und Sport Behörde für Inneres und Sport

"Begleitetes Fahren ab 17"

Mit dem "Begleiteten Fahren ab 17“ können Fahranfänger bereits im Alter von 17 Jahren das sichere Fahren in Gegenwart einer Begleitperson üben, um so besser mit den vielfältigen Anforderungen des Straßenverkehrs umgehen zu können. Dabei sollen sie Fahrroutine und Fahrkompetenz entwickeln, damit künftig weniger Führerscheinanfänger im Straßenverkehr verunglücken.

Begleitetes Fahren ab 17

(Behörde für Inneres)

Das Begleitete Fahren wurde ab 2004 im Rahmen eines Modellversuchs erfolgreich in den Ländern getestet. In Hamburg haben im Zeitraum von Ende 2005 bis 2010 rund 13.000 Fahranfänger auf diese Weise ihren Führerschein erworben.Seit dem Jahresbeginn 2011 gehört das Begeleitete Fahren ab 17 als Angebot dauerhaft zum Modell der Fahrschulausbildung in Deutschland.

Der Modellversuch wurde 2005 in Hamburg eingeführt und war sehr beliebt.

Aktionsplakat

Aktionsplakat

(Behörde für Inneres)

Mit dem abgebildeten Motiv wird für das Begleitet Fahren in Schulen und Fahrschulen geworben.

Auch Sie können mit diesem Plakat auf das "Begleitete Fahren mit 17" aufmerksam machen.

Kostenfreie Downloads:

Die Verwendung ist honorarfrei.

Auf den folgenden Seiten finden Sie aktuwelle Informationen zum "Begleiteten          Fahren mit 17":

  • Ablauf
    Von der Anmeldung über die Ausbildung bis zum Führerschein: So ist das Projekt aufgebaut.
  • Adressen und Downloads
    Ihre Ansprechpartner und die wichtigsten Formulare.

  • Hintergrund
    Warum "begleitetes Fahren"? Informationen zum Konzept und zu den Erfahrungen anderer Länder.

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Kontaktmöglichkeit
Behörde für Inneres und Sport Thomas Adrian Referat Verkehrssicherheit und Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr Johanniswall 4 20095 Hamburg
Tel.: Fax:
040 42839-2658 040 42839-4849

Erreichbarkeit: Die Dienststelle befindet sich in einem Sicherheitsbereich - persönliche Termine können deshalb nur nach vorheriger Vereinbarung wahrgenommen werden.