Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration

Eingliederungshilfe in der Kita

Förderung behinderter Kinder in Kindertageseinrichtungen

Anspruch auf Eingliederungshilfe

Behinderte oder von Behinderung bedrohte Kinder, die das dritte Lebensjahr vollendet haben und noch nicht eingeschult sind, haben in Hamburg einen Anspruch auf Eingliederungshilfe in einer Kindertageseinrichtung.

Ziel der Hilfe ist es, die behinderten Kinder zu fördern und ihnen eine Teilhabe am Leben in der Kindergemeinschaft zu ermöglichen.

Das Kind hat einen Anspruch auf einen Kita-Gutschein für eine täglich sechsstündige Betreuung an fünf Wochentagen mit Mittagessen. Wenn das Kind einen erweiterten Betreuungsbedarf hat, zum Beispiel aufgrund der Berufstätigkeit seiner Eltern oder einer sehr belastenden Familiensituation, werden auch längere Betreuungszeiten gewährt.

Antragstellung und Beratung

Der Kita-Gutschein wird bei der Abteilung Kindertagesbetreuung Ihres Bezirksamtes beantragt (Antrag, PDF-Datei 260 KB).

Voraussetzung für die Bewilligung der Leistung ist eine gutachterliche Stellungnahme des Jugendpsychiatrischen Dienstes Ihres Bezirksamtes oder des Beratungszentrums Sehen, Hören, Bewegen, Sprechen.

In dem Gutachten müssen die Zugehörigkeit des Kindes zum Personenkreis des Paragraph 53 Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII) und sein Förderbedarf festgestellt werden. Auf Grundlage des Gutachtens stellt die Abteilung Kindertagesbetreuung einen Kita-Gutschein aus, der sich in seinem Leistungsumfang an den individuellen Bedürfnissen des Kindes orientiert.  

Unter bestimmten Voraussetzungen wird auch die Übernahme von Beförderungskosten bewilligt (siehe Abschnitt 8.4 der Fachanweisung Kindertagesbetreuung).

Zu den Angeboten der Eingliederungshilfe in Kitas beraten die Abteilung Kindertagesbetreuung und die begutachtenden Dienststellen.

Leistungen der Kindertageseinrichtungen

In der Tageseinrichtung werden die Kinder gemeinsam mit nicht behinderten Kindern in Integrationsgruppen oder in spezialisierten Sondergruppen betreut. Zur Förderung gehören heilpädagogische und bei Bedarf therapeutische und pflegerische Leistungen.

Art und Umfang der Fördermaßnahmen werden in einem schriftlichen Förderplan beschrieben. Die Eltern werden von der Kita bei der Aufstellung des Förderplans beteiligt.

Einmal im Jahr erhalten die Eltern einen schriftlichen Bericht über die durchgeführten Fördermaßnahmen und die Entwicklung ihres Kindes.

Der Kita-Gutschein kann in jeder geeigneten Kindertageseinrichtung eingelöst werden. Einrichtungen, die behinderte Kinder betreuen, müssen bestimmte räumliche und personelle Voraussetzungen erfüllen.

Leistungen der Eingliederungshilfe werden derzeit von rund 200 Hamburger Einrichtungen angeboten. Eltern finden geeignete Einrichtungen in ihrer Nähe im Kita-lnformationssystem.

Elternbeiträge

Für die Betreuung behinderter Kinder in Kindertageseinrichtungen muss seit 1. August 2011 nur noch ein Elternbeitrag von höchstens 31 Euro gezahlt werden.

Im Jahr vor der Einschulung ist eine bis zu fünfstündige Betreuung kostenfrei, bei einer darüber hinaus gehenden Betreuung ist ein Elternbeitrag von 13 Euro monatlich zu zahlen.

Behinderte und nicht behinderte Kinder haben einen Betreuungsanspruch bis 14 Jahren.