Kinder mit Behinderung

Recht auf Teilhabe

Recht auf Teilhabe

Die gemeinsame Bildung, Betreuung und Erziehung von Kindern mit und ohne Behinderung ist erklärtes Ziel der Bildung in Kitas. 

Unabhängig von den jeweiligen Entwicklungsvoraussetzungen und Bedürfnissen hat jedes Kind ein Recht auf Teilhabe und den gleichen Anspruch darauf, in seiner Entwicklung und seinem Lernen so früh wie möglich individuell unterstützt und gefördert zu werden.

Kinder unter drei Jahren

Kinder ab drei Jahren bis zur Einschulung

Publikation

Kindertagesbetreuung: Themen im Überblick

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