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Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration

Individuelle Beförderung behinderter Menschen

Menschen, die aufgrund ihrer Behinderung besondere Fahrzeuge oder HiIfen benötigen, können aus verschiedenen Transportangeboten frei wählen. Die Stadt Hamburg stelt eine Pauschale für die entstehenden Mehrkosten zur Verfügung. 

Titelseite des Faltblattes 'Das Hamburger Beförderungssystem für Menschen mit Behinderung'
Individuelle Beförderung für Menschen mit Behinderung

(BSG)

Voraussetzung für die Gewährung einer Pauschale ist der regelmäßige Beförderungsbedarf. Zudem ist die Nutzung von Bussen und Bahnen des Hamburger Verkehrsverbundes (HVV) ist nicht möglich oder zumutbar und es kann kein eigenes Fahrzeug oder ein Fahrzeug von Angehörigen genutzt werden.

Bei nur gelegentlichem Beförderungsbedarf wird die jeweilige Fahrt im Einzelfall bewilligt.

Beförderungspauschalen

Es werden bei der Behindertenbeförderung drei monatliche Pauschalen unterschieden, die sich nach dem Grad der Mobilitätseinschränkung der betroffenen Person richten. Die Höhe der Pauschale orientiert sich am Bedarf:

  1. Es wird ein Taxi benötigt: Monatlich 82 Euro
  2. Es wird ein Spezialfahrzeug mit Rampe zur Beförderung im Rollstuhl benötigt: Monatlich 120 Euro
  3. Es wird ein Spezialfahrzeug mit Rampe und Hilfestellung beim Verlassen/Betreten der Wohnung oder regelmäßig aufgesuchter Zielorte benötigt, weil diese nicht barrierefrei erreichbar sind (Tragehilfe): Monatlich 160 Euro

Individuelles Beförderungsbudget

Wenn die entsprechende Pauschale für den jeweiligen persönlichen Bedarf grundsätzlich nicht ausreichend ist, kann für besondere nicht regelmäßige Beförderungsbedarfe im begründeten Einzelfall (z.B. bei familiären Anlässen), auf Antrag die jeweiligen Beförderungspauschale für bis zu 2 Monate im Jahr aufgestockt werden. Alle Fahrten sind dann anhand von Quittungen nachzuweisen.

Abweichend von dieser zeitlichen Einschränkung kann das Budget im begründeten Einzelfall auch ganzjährig gewährt werden, wenn die entsprechende Pauschale für den persönlichen Bedarf nicht ausreichend ist und regelmäßiger Beförderungsbedarf besteht für

  • die Ausübung eines intensiven ehrenamtlichen Engagements,
  • die Aufrechterhaltung besonders wichtiger Kontakte zu Familienangehörigen oder vergleichbar nahe stehenden Personen,
  • die Teilnahme z.B. an Interessen- oder Sportgruppen, die eine wesentliche Möglichkeit darstellen, soziale Kontakte zu pflegen und damit einer Isolation bzw. Vereinsamung entgegenzuwirken.

Hinweis: Diese Leistung kann Bestandteil eines „Trägerübergreifenden Persönlichen Budgets“ werden.

Individuelles Jahresbudget

Für regelhafte geringfügige Beförderungsbedarfe unterhalb der Beförderungspauschalen besteht die Möglichkeit der Einrichtung eines individuellen, nicht nachzuweisenden Beförderungsbudgets für ein Jahr als einmalige Leistung.

Anträge

Anträge für die Gewährung einer Beförderungspauschale können bei den bezirklichen Grundsicherungs- und Sozialdienststellen gestellt werden. Ein Antragsformular finden Sie unten auf dieser Seite.

Für Bewohner von stationären Einrichtungen der Eingliederungshilfe ist der „Fachdienst Eingliederungshilfen im Bezirksamt Wandsbek“ zuständig (Barmbeker Markt 22, 22081 Hamburg, Tel . 428 81 - 0).

Mit der Antragstellung ist die Offenlegung der Einkommens- und Vermögensverhältnisse erforderlich. Zur Feststellung der notwendigen individuellen Pauschale kann eine Begutachtung beim zuständigen Gesundheitsamt erfolgen.

Anbieter

Eine Übersicht der Unternehmen, die spezielle Fahrzeuge für die Beförderung von Menschen mit Behinderungen anbieten, finden Sie unten.