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Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration

Das Hamburgische Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen

Titelseite der Broschüre Titelbild der Broschüre 'Das Hamburgische Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen'

(BSG, Holger Kern)

Das "Hamburgische Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen" verpflichtet Hamburger Behörden und Dienststellen, Benachteiligungen behinderter Menschen zu beseitigen oder gar nicht erst entstehen zu lassen.

Der Senat hat drei Verordnungen erlassen, um die Art und den Umfang der Ansprüche behinderter Menschen gegenüber der Hamburger Verwaltung festzulegen und die Umsetzung ihrer Rechte zu sichern.

Diese Broschüre enthält die Texte und Begründungen des Gesetzes und der Verordnungen. Sie soll Menschen mit Behinderung dabei helfen, Ihre Rechte selbstbestimmt wahrzunehmen.

Umfang: 92 Seiten

Stand: Januar 2011 (2. Auflage)

Bezug: Diese Broschüre ist kostenlos erhältlich bei der Behörde für Soziales, Familie, Gesundheit und Verbraucherschutz (siehe unten).

Hinweis: Die unten stehende PDF-Datei ist nicht barrierefrei. Das einführende Kapitel mit den wichtigsten Informationen zu Entstehung, Inhalten und Umsetzung des Gesetzes steht im HTML-Format zur Verfügung. Eine Übersicht der Gesetzes- und Verordnungstexte steht in den Formaten im HTML, PDF und Word zur Verfügung.

Kontaktmöglichkeit
Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration Broschürenservice Hamburger Straße 47 22083 Hamburg
Tel.: Fax: E-Mail:
040 42863-7778 040 42863-2286 publikationen@basfi.hamburg.de