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Anmeldungen Wohnsitze, Haupt- und Nebenwohnsitz, Zweitwohnung, auch Ummeldung

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Anmeldungen Wohnsitze, Haupt- und Nebenwohnsitz, Zweitwohnung, auch Ummeldung

Wenn Sie aus einer anderen Stadt oder aus dem Ausland nach Hamburg zuziehen, oder innerhalb Hamburgs eine neue Wohnung beziehen, müssen Sie sich innerhalb einer Woche anmelden. In Hamburg sind die Kundenzentren der Bezirksämter zuständige Dienststellen (für das gesamte Stadtgebiet). Eine Abmeldung in der vorherigen Gemeinde ist nicht erforderlich. Dies gilt sowohl für die Hauptwohnung als auch für die Nebenwohnung. Anmeldung nur durch persönliches Erscheinen oder eine bevollmächtigte, volljährige Person. Gesetzliche Meldefrist: 1 Woche. Bei längerer Überschreitung kann ein Verwarngeld oder ein Bußgeld fällig werden. In Hamburg können Sie sich, unabhängig von der eingegebenen Andresse, an jedes Einwohner-Kundenzentrum der Bezirksämter wenden.

Zu beachten

Achtung: Adressänderung in Kfz-Schein eintragen lassen und ggf. Hund auch anmelden. Bei Umzug innerhalb des Hauses ist auch eine Ummeldung erforderlich. Eine Ummeldung von Minderjährigen ohne beide Sorgeberechtigte ist immer vorab mit dem Einwohner-Kundenzentrum telefonisch zu klären. Für die Nutzung einer Nebenwohnung in Hamburg erhebt das Finanzamt eine Zweitwohnungsteuer. Beim Personalausweis wird die Adresse auf dem Chip sowie auf dem sichtbaren Teil geändert. Hinweis: Wenn Hamburg Hauptwohnsitz oder alleiniger Wohnsitz werden soll oder bereits ist, kann eine auswärtige Zweitwohnung auch in den Hamburger Einwohner-Kundenzentren abgemeldet werden.

Erforderliche Unterlagen

Dokumente aller umziehenden Personen (Ausweis, Reisepass, Kinderausweis (wenn nicht vorhanden Geburtsurkunde des Kindes), Heiratsurkunde, Scheidungsurteil), Anmeldeformular - ausgefüllt (auch Name und Adresse des Vermieters) und unterschrieben, ggf. KFZ-Zulassungsbescheinigung Teil 1 zur Anschriftenänderung ( nur möglich bei Privatfahrzeugen, die bereits ein Hamburger Kennzeichen haben. Bei Namensänderung wenden Sie sich bitte an den Landesbetrieb Verkehr). Eheleute müssen, wenn sie nicht getrennt leben, bei der Anmeldung ihres Hauptwohnsitzes beide Ausweise vorlegen.

Gebühren

Anmeldung 10 EUR, Änderung KFZ-Schein 11,40 EUR

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Stand der Information: 24.05.2013