Behördenfinder der Freien und Hansestadt Hamburg

Finden Sie Ihre zuständige Einrichtung für "Aufenthaltserlaubnis"

Bei Fragen zur Eingabe wenden Sie sich bitte an den Telefonischen Hamburg Service
Rufnummer +49 40 428 28-0
(erreichbar Mo-Fr von 7-19 Uhr)


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Aufenthaltserlaubnis

Ausländer, die sich in Deutschland aufhalten wollen, brauchen einen Aufenthaltstitel/ Aufenthaltserlaubnis. Seit dem 01.01 2005 gibt es die drei Aufenthaltstitel: Visum, Aufenthaltserlaubnis und die Niederlassungserlaubnis. Die Erlaubnis ist unter anderem abhängig von folgenden Faktoren: Herkunftsland, Zweck des Aufenthalts, legal eingereist usw.. Ab dem 01.09.2011 werden Aufenthaltstitel als elektronische Aufenthaltstitel im Kreditkartenformat ausgestellt.

Zu beachten
Für Ausländer die noch im Ausland sind, ist die Deutsche Auslandsvertretung im Ausland zuständig. Für Ausländer, die bereits in Deutschland sind und bei denen ein Aufenthaltstitel vorhanden ist, sowie für die Ausländer, die visumsfrei einreisen dürfen, ist die für den Wohnort zuständige Ausländerabteilung im Bezirk zuständig. Ausländer die illegal eingereist sind oder im Besitz einer Duldung oder Aufenthaltsgestattung sind müssen zur Zentralen Ausländerbehörde des Einwohner-Zentralamtes - s. Links.

Erforderliche Unterlagen
1 Passfoto (NEU, 3,5x 4,5 cm ohne Rand). ACHTUNG: Es werden nur Fotos akzeptiert, auf denen das biometrische Merkmal - Gesicht - einwandfrei zu erkennen und elektronisch messbar ist. Muster und Infos erhalten Sie bei der Bundesdruckerei - s. Link. Gültiger Reise- bzw. Nationalpass, aktuelle Meldebestätigung, Nachweis über ausreichenden Krankenversicherungsschutz, ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular. Je nach Zweck des Aufenthalts (Arbeit, Studium, Sprachkurs etc.) sind zusätzliche Unterlagen erforderlich. Minderjährige: Persönliches Erscheinen des Minderjährigen und mindestens eines Sorgeberechtigten ist erforderlich. Bei Neuausstellung ist immer ein neues aktuelles biometrisches Passfoto vorzulegen.

Gebühren
Aufenthaltserlaubnisse sind regelmäßig gebührenpflichtig. Erstmalige Ausstellung des Aufenthaltstitels: 65-110 Euro. Verlängerung: 65-90 Euro. Für minderjährige Kinder jeweils die Hälfte. Bei Ablauf der Gültigkeit des Passes oder Passersatzes oder bei Ablauf der technischen Kartennutzungsdauer beträgt die Neuausstellung 30 Euro.

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Stand der Information: 09.02.2012