Beistandschaft beantragen

Soll die Vaterschaft festgestellt werden und dies geschieht nicht freiwillig, kann die Beistandschaft den Vater entsprechend auffordern bis zur rechtlichen Vertretung des Kindes in einem Vaterschaftsfeststellungsverfahren. Gleiches gilt für die...

Soll die Vaterschaft festgestellt werden und dies geschieht nicht freiwillig, kann die Beistandschaft den Vater entsprechend auffordern bis zur rechtlichen Vertretung des Kindes in einem Vaterschaftsfeststellungsverfahren.
Gleiches gilt für die Klärung von Unterhaltsangelegenheiten. Der Schriftverkehr mit dem unterhaltspflichtigen Elternteil bis zur gerichtlichen Vertretung des Kindes werden von der Abteilung Beistandschaft übernommen.

Wichtige Hinweise

Voraussetzungen

  • Minderjähriges Kind
  • Kind lebt in Deutschland

Benötigte Unterlagen

Bitte bei Terminabsprache erfragen, da dies je nach Sachlage unterschiedlich sein kann. Persönliches Erscheinen ist notwendig.

Zu Beachten

Sorgeerklärungen können nur  im Jugendamt  abgegeben werden (auch vorgeburtlich möglich), Vaterschaftsanerkennungen nimmt sowohl das Jugendamt (auch vorgeburtlich) als auch das Standesamt im Zusammenhang mit der Geburtsbeurkundung entgegen  (s. Link - Geburtsurkunden Neugeborene -).

Grundsätzlich können sämtliche in diesem Zusammenhang durchzuführenden Beurkundungen bei jedem Jugendamt in Deutschland vorgenommen werden. Alternativ können diese Erklärungen auch bei einem Notar abgegeben werden.
Für Kinder, die im Ausland geboren wurden, gilt das gleiche  Verfahren mit dem Unterschied, dass für alle diese Kinder zentral das Sorgeregister in Berlin  geführt wird. Ansprechpartner für alle Jugendämter und Botschaften ist:
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
III B 44
Bernhard-Weiß-Straße 6
10178 Berlin.


 

 

Fristen

Keine

Ablauf, Dauer & Gebühren

Verfahrensablauf

Elternteil stellt einen Antrag und ermächtigt das Jugendamt für das Kind tätig zu werden.

Dauer

Einrichtung einer Beistandschaft kann innerhalb eines Tages geschehen, wenn alle Beteiligten zeitnah mitwirken

Gebühren

keine, ggf. Gebühren aufgrund eines Gerichtsverfahrens

Rechtliche Hinweise

Rechtsbehelf

Keine

Rechtsgrundlage

 

Formulare, Services & Links

Weitere Dienstleistungen

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