Behörde für Wirtschaft und Innovation; Sachgebiet Luftverkehrspolitik und -wirtschaft, Luftfahrtpersonal, Luftaufsicht
Genehmigung zur Errichtung von Luftfahrthindernissen beantragen
Sie müssen in Flughafen- bzw. Flugplatznähe Kräne, Windenergieanlagen, Skybeamer und andere potenzielle Hindernisse genehmigen lassen. Unternehmen und Bürger können sich in der Abteilung Luftverkehr informieren und die...
Sie müssen in Flughafen- bzw. Flugplatznähe Kräne, Windenergieanlagen, Skybeamer und andere potenzielle Hindernisse genehmigen lassen. Unternehmen und Bürger können sich in der Abteilung Luftverkehr informieren und die erforderlichen Genehmigungen beantragen.
Wichtige Hinweise
Voraussetzungen
keine
Benötigte Unterlagen
Nutzen Sie für Kräne gerne unseren Online-Dienst und stellen Sie Ihren Antrag einfach digital. Bei Skybeamern und anderen potenziellen Hindernissen ist ein formloser Antrag mit folgenden Inhalten einzureichen:
- Genaue Angabe des Aufstellorts (Straße, Hausnummer und wenn möglich Koordinaten)
- Einsatzzeitraum (Tag und Uhrzeit)
- Höhe des Hindernisses über Grund
- Verantwortlicher Aufsteller
Zu Beachten
Genehmigung für die Errichtung von Luftfahrthindernissen (z.B. Baukräne, Mobilfunkmasten, hohe Gebäude etc.)
Fristen
Mindestens 14 Tage vor Beginn der Arbeiten/vor Aufstellung des Hindernisses
Ablauf, Dauer & Gebühren
Verfahrensablauf
Nach rechtzeitigem Eingang des Antrages (mindestens 2 Wochen vor der Aufstellung) wird der Vorgang gemäß § 31 LuftVG an die Deutsche Flugsicherung GmbH (DFS) sowie an das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung (BAF) weitergegeben. Sobald die gutachterlichen Stellungnahmen vorliegen und keine Bedenken bestehen, wird die luftrechtliche Genehmigung erteilt. Eine fristgerechte Genehmigung kann nur dann gewährleistet werden, wenn der Antrag hier rechtzeitig eingeht.
Dauer
14 Tage
Gebühren
Die regulären Gebühren für die Genehmigung beginnen bei 100,00 Euro gem. Kostenverordnung der Luftfahrtverwaltung (LuftkostV) zuzüglich der Gebühr der DFS für die gutachtliche Stellungnahme. Die Höhe der Gebühr der DFS kann nicht genau angegeben werden. Die Gebühren ergeben sich aus der Kostenverordnung der Luftfahrtverwaltung (LuftKostV).
Rechtliche Hinweise
Rechtsbehelf
Widerspruch innerhalb der Widerspruchsfrist
Rechtsgrundlage
§§12, 14, 15 und 17 LuftVG
Bezeichnung: § 12 Luftverkehrsgesetz (LuftVG)
URL: https://www.gesetze-im-internet.de/luftvg/__12.html
Bezeichnung: § 15 Luftverkehrsgesetz (LuftVG)
URL: https://www.gesetze-im-internet.de/luftvg/__15.html
Bezeichnung: § 17 Luftverkehrsgesetz (LuftVG)
URL: https://www.gesetze-im-internet.de/luftvg/__17.html
Bezeichnung: § 18a Luftverkehrsgesetz (LuftVG)
URL: https://www.gesetze-im-internet.de/luftvg/__18a.html
Bezeichnung: § 31 Absatz 2 Nummer 7 Luftverkehrsgesetz (LuftVG)
URL: https://www.gesetze-im-internet.de/luftvg/__31.html
Formulare, Services & Links
Links auf hamburg.de
Beschreibung der Leistung
Sie beabsichtigen, in Hamburg bzw. in Norderstedt einen Kran einzusetzen und sind nicht sicher, ob Sie hierfür eine Genehmigung benötigen? Hier können Sie online prüfen, ob eine Genehmigungspflicht besteht und können den entsprechenden Antrag auch gleich online stellen.
Adresse und Kontakt
Adresse
Behörde für Wirtschaft und Innovation; Sachgebiet Luftverkehrspolitik und -wirtschaft, Luftfahrtpersonal, Luftaufsicht
Alter Steinweg 4 20459 Hamburg
E-Mail senden
Telefonnummer
Telefax
Öffnungszeiten
Bitte vereinbaren Sie vorab telefonisch einen Termin
Infos zur Einrichtung
barrierefrei |
Zum Befahren des Behördengeländes sowie zum Parken auf dem Gelände der BWI/ BVM ist eine vorherige Anmeldung erforderlich. Parkplatzmanagement: parkplatz@bwi.hamburg.de
Öffentliche Verkehrsanbindung
S1/S3 Stadthausbrücke, U3/Busse 3/X35/X80 Rödingsmarkt
Suchwörter: Luftfahrthindernisse Flugbehinderung Sendemast Mobilfunkmast Fahnenmast Baukran Baukräne Flugsicherung Mobilkran
Letzte Aktualisierung: 28.03.2024