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Behörde für Wirtschaft und Innovation; Sachgebiet Luftverkehrspolitik und -wirtschaft, Luftfahrtpersonal, Luftaufsicht

Genehmigung zur Errichtung von Luftfahrthindernissen beantragen

Sie müssen in Flughafen- bzw. Flugplatznähe Kräne, Windenergieanlagen, Skybeamer und andere potenzielle Hindernisse genehmigen lassen. Unternehmen und Bürger können sich in der Abteilung Luftverkehr informieren und die...

Sie müssen in Flughafen- bzw. Flugplatznähe Kräne, Windenergieanlagen, Skybeamer und andere potenzielle Hindernisse genehmigen lassen. Unternehmen und Bürger können sich in der Abteilung Luftverkehr informieren und die erforderlichen Genehmigungen beantragen.

Wichtige Hinweise

Voraussetzungen

keine

Benötigte Unterlagen

Nutzen Sie für Kräne gerne unseren Online-Dienst und stellen Sie Ihren Antrag einfach digital. Bei Skybeamern und anderen potenziellen Hindernissen ist ein formloser Antrag mit folgenden Inhalten einzureichen:

  • Genaue Angabe des Aufstellorts (Straße, Hausnummer und wenn möglich Koordinaten)
  • Einsatzzeitraum (Tag und Uhrzeit)
  • Höhe des Hindernisses über Grund
  • Verantwortlicher Aufsteller

Zu Beachten

Genehmigung für die Errichtung von Luftfahrthindernissen (z.B. Baukräne, Mobilfunkmasten, hohe Gebäude etc.)

Fristen

Mindestens 14 Tage vor Beginn der Arbeiten/vor Aufstellung des Hindernisses

Ablauf, Dauer & Gebühren

Verfahrensablauf

Nach rechtzeitigem Eingang des Antrages (mindestens 2 Wochen vor der Aufstellung) wird der Vorgang gemäß § 31 LuftVG an die Deutsche Flugsicherung GmbH (DFS) sowie an das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung (BAF) weitergegeben. Sobald die gutachterlichen Stellungnahmen vorliegen und keine Bedenken bestehen, wird die luftrechtliche Genehmigung erteilt. Eine fristgerechte Genehmigung kann nur dann gewährleistet werden, wenn der Antrag hier rechtzeitig eingeht.

Dauer

14 Tage

Gebühren

Die regulären Gebühren für die Genehmigung beginnen bei 100,00 Euro gem. Kostenverordnung der Luftfahrtverwaltung (LuftkostV) zuzüglich der Gebühr der DFS für die gutachtliche Stellungnahme. Die Höhe der Gebühr der DFS kann nicht genau angegeben werden. Die Gebühren ergeben sich aus der Kostenverordnung der Luftfahrtverwaltung (LuftKostV).

Rechtliche Hinweise

Rechtsbehelf

Widerspruch innerhalb der Widerspruchsfrist

 

Rechtsgrundlage

§§12, 14, 15 und 17 LuftVG

Bezeichnung: § 12 Luftverkehrsgesetz (LuftVG)

URL: https://www.gesetze-im-internet.de/luftvg/__12.html



Bezeichnung: § 15 Luftverkehrsgesetz (LuftVG)

URL: https://www.gesetze-im-internet.de/luftvg/__15.html



Bezeichnung: § 17 Luftverkehrsgesetz (LuftVG)

URL: https://www.gesetze-im-internet.de/luftvg/__17.html



Bezeichnung: § 18a Luftverkehrsgesetz (LuftVG)

URL: https://www.gesetze-im-internet.de/luftvg/__18a.html



Bezeichnung: § 31 Absatz 2 Nummer 7 Luftverkehrsgesetz (LuftVG)

URL: https://www.gesetze-im-internet.de/luftvg/__31.html

Formulare, Services & Links

Links auf hamburg.de

Beschreibung der Leistung

Sie beabsichtigen, in Hamburg bzw. in Norderstedt einen Kran einzusetzen und sind nicht sicher, ob Sie hierfür eine Genehmigung benötigen? Hier können Sie online prüfen, ob eine Genehmigungspflicht besteht und können den entsprechenden Antrag auch gleich online stellen.

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Adresse und Kontakt

Adresse

Behörde für Wirtschaft und Innovation; Sachgebiet Luftverkehrspolitik und -wirtschaft, Luftfahrtpersonal, Luftaufsicht
Alter Steinweg 4 20459 Hamburg

Telefonnummer

+49 40 42841-0

Öffnungszeiten

Bitte vereinbaren Sie vorab telefonisch einen Termin

Infos zur Einrichtung

Mensch in einem Rollstuhl barrierefrei

Zum Befahren des Behördengeländes sowie zum Parken auf dem Gelände der BWI/ BVM ist eine vorherige Anmeldung erforderlich. Parkplatzmanagement: parkplatz@bwi.hamburg.de

Öffentliche Verkehrsanbindung

S1/S3 Stadthausbrücke, U3/Busse 3/X35/X80 Rödingsmarkt

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