Gewässereinleitungen

Zu beachten

Für Hafengewässer (mit Elbe, Este, Dove-Elbe unterhalb der Dove-Elbe-Schleuse und der Krapphofschleuse), Untere Bille, Außen- und Binnenalster samt elbseitiger Fleete: Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt / Amt für Immissionsschutz und Betriebe. Für alle übrigen Gewässer: Jeweils zuständiges Bezirksamt: Fachamt des öffentlichen Raums, Tiefbau-Wasserwirtschaft

Erforderliche Unterlagen

Erforderliche Unterlagen und Formulardownload unter www.hamburg.de/abwasser (Links s.u.)

Zuständige Einrichtung

Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt - Amt für Immissionsschutz und Betriebe

Stadthausbrücke 8
20355 Hamburg

Öffnungszeiten

Mo - Do 7.00 - 15.00 Uhr
Bitte beachten Sie ggf. abweichende Öffnungszeiten.

Informationen

Telefon:
+49 40 42840-2669
Fax:
+49 40 42840-2576
E-Mail:
juergen.masch@bsu.hamburg.de
Raum:
B 443

Öffentliche Verkehrsanbindung

Busse 3/35 Axel-Springer-Platz, U3/Busse 3/31/37/35 Rödingsmarkt, S1/S2/S3 Stadthausbrücke

Suchbegriffe: Direkteinleitung Gewässer, Einleitung Gewässer, Wasserrechtliche Erlaubnisse - Oberflächengewässer

Stand der Information: 17.05.2013, Eintrag: 11258053