Gerichtshilfe für Jugendliche

Die Jugendgerichtshilfe (JGH) unterstützt die Jugendlichen, deren Sorgeberechtigte oder die jungen Volljährigen während des Strafverfahrens. Sie prüft, ob Leistungen der Jugendhilfe oder andere Hilfen erforderlich sind, führt diese...

Die Jugendgerichtshilfe (JGH) unterstützt die Jugendlichen, deren Sorgeberechtigte oder die jungen Volljährigen während des Strafverfahrens. Sie prüft, ob Leistungen der Jugendhilfe oder andere Hilfen erforderlich sind, führt diese im Bedarfsfall selbst durch oder leitet sie ein. Die JGH ermittelt die erforderlichen Daten zur Entwicklung der Beschuldigten, zu deren Persönlichkeit, zu familiären und außerfamiliären Einflüssen sowie zu eingeleiteten oder durchgeführten Leistungen der Jugendhilfe und zu deren Ergebnissen. Sie informiert die beteiligten Behörden über ihre Erkenntnisse - soweit sie für das Strafverfahren von Bedeutung sind - und empfiehlt Maßnahmen, die aus Sicht der Jugendhilfe zu ergreifen sind. Wenn es zu einer Hauptverhandlung vor den Gerichten kommt, hat die JGH ein Anwesenheits- und Äußerungsrecht. Damit auf Straffälligkeit junger Menschen individuell reagiert werden kann, hält die JGH ein differenziertes Angebot ambulanter Maßnahmen nach dem Jugendgerichtsgesetz vor. Dazu gehören Betreuungshilfen, Soziale Trainingskurse, Begleitete Arbeitsleistungen, Verkehrsunterrichte, Schadenswiedergutmachungen sowie Konfliktschlichtungen im Rahmen des Täter-Opfer-Ausgleichs. Die Durchführung dieser Maßnahmen erfolgt entweder durch die JGH selbst oder durch anerkannte freie Träger der Jugendhilfe, mit denen die JGH entsprechende Leistungsvereinbarungen geschlossen hat Die JGH überwacht die Erfüllung richterlicher Weisungen und Auflagen und teilt das jeweilige Ergebnis der Justiz mit. Wird eine Haftstrafe vollstreckt, bleibt die JGH mit dem jungen Menschen während der Haft in Verbindung. Die JGH wirkt bei der Vollzugsplanerstellung mit und beteiligt sich an den Entlassungsvorbereitungen der Anstalt.

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