Polizei Hamburg
Kleinen Waffenschein beantragen
Wenn Sie Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen mit Zulassungszeichen der Physikalisch-Technische Bundesanstalt (PTB) in der Öffentlichkeit bei sich tragen wollen, müssen Sie vorher einen kleinen Waffenschein beantragen.
Wichtige Hinweise
Voraussetzungen
- Sie sind mindestens 18 Jahre alt
- Sie sind waffenrechtlich zuverlässig
- Sie besitzen persönliche Eignung
Benötigte Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass (Kopie)
Zu Beachten
Das Führen einer SRS-Waffe ist bei öffentlichen Veranstaltungen generell verboten. Wenn Sie ohne eine erforderliche waffenrechtliche Erlaubnis mit Waffen und Munition umgehen, droht Ihnen eine Geld- oder Freiheitsstrafe.
Für Druckluft-, Federdruckwaffen und CO2-Waffen, die mit einem „F“-Zeichen gekennzeichnet sind, besitzt der kleine Waffenschein keine Gültigkeit.
Wenn Sie in eine andere Stadt oder Gemeinde umziehen, müssen Sie den kleinen Waffenschein nicht umschreiben lassen.
Als waffenrechtlich unzuverlässig können Sie unter anderem eingeschätzt werden, wenn
- Sie innerhalb der letzten 10 Jahre rechtskräftig zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr verurteilt worden sind oder in den letzten 10 Jahren Mitglied einer verbotenen Organisation waren bzw. diese unterstützt haben.
- angenommen werden kann, dass Sie Waffen oder Munition missbräuchlich verwenden oder unsachgemäß damit umgehen, diese Gegenstände nicht sorgfältig verwahren oder Personen überlassen, die dazu nicht berechtigt sind.
- Sie in den letzten 5 Jahren mehr als einmal mit richterlicher Genehmigung wegen Gewalttätigkeit in polizeilichem Präventivgewahrsam waren.
- Sie wiederholt oder gröblich gegen das Waffenrecht verstoßen haben.
Als persönlich nicht geeignet können Sie unter anderem eingeschätzt werden, wenn
- Sie geschäftsunfähig sind.
- Sie abhängig von Alkohol oder anderen berauschenden Mitteln, psychisch krank oder debil sind.
- Sie an schweren Erkrankungen, wie Hirnverletzungen, oder körperlichen Beeinträchtigungen, wie Amputationen oder schwerer Sehschwäche leiden.
- angenommen werden kann, dass Sie mit Waffen oder Munition nicht vorsichtig oder sachgemäß umgehen oder diese Gegenstände nicht sorgfältig verwahren können oder dass die konkrete Gefahr besteht, dass Sie andere oder sich selbst gefährden.
Fristen
Der kleine Waffenschein gilt unbefristet.
Der kleine Waffenschein kann Ihnen versagt werden, wenn Sie innerhalb der letzten 5 Jahre nicht in Deutschland gewohnt haben.
Ablauf, Dauer & Gebühren
Verfahrensablauf
- Sie reichen den Antrag zusammen mit den erforderlichen Unterlagen ein. Anträge, sowie jagd- und waffenrechtliche Unterlagen können per Post, E-Mail oder durch Einwurf in den Hausbriefkasten übermittelt werden.
- Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag und fordert gegebenenfalls fehlende Informationen oder Unterlagen bei Ihnen nach.
- Die Waffenbehörde stellt den kleinen Waffenschein aus, wenn Sie die erforderlichen Voraussetzungen erfüllen.
Dauer
Bis zu mehreren Monaten
Gebühren
57,00 EUR
Rechtliche Hinweise
Rechtsbehelf
Widerspruch
Rechtsgrundlage
§ 10 Abs. 4 Waffengesetz (WaffG)
www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/__10.html
§ 12 Abs. 3 Waffengesetz (WaffG)
www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/__12.html
§ 4 Absatz 1 Nummer 1 bis 2 Waffengesetz (WaffG)
www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/__4.html
Anlage 2 Abschnitt 2 2 Nr. 1.3, Unterabschnitt 3 Nr. 2 und 2.1. Waffengesetz (WaffG)
www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/anlage_2.html
Gebührenordnung für Amtshandlungen auf dem Gebiet des Waffenrechts
(GebOWaffR)
https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-WaffRGebOHAV8Anlage/part/G
Formulare, Services & Links
Formulare und Downloads
- Antrag auf Erteilung eines Waffenscheins (Kleiner Waffenschein)
- Merkblatt zur Erteilung einer Erlaubnis nach dem Waffengesetz
Links im Internet
Beschreibung der Leistung
Wenn Sie Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen (SRS-Waffen) mit Zulassungszeichen der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) außerhalb
- Ihrer eigenen Wohnung,
- Ihrer eigenen Geschäftsräume oder
- Ihres eigenen Grundstücks (zum Beispiel eigener Garten)
bei sich tragen wollen, benötigen Sie hierfür den kleinen Waffenschein. Sie müssen den kleinen Waffenschein bei der zuständigen Behörde beantragen.
Wenn Sie eine SRS-Waffe bei sich tragen, ist es notwendig, den kleinen Waffenschein mitzuführen. Dieser Schein muss im Falle einer Kontrolle zusammen mit einem Personalausweis oder Reisepass von Ihnen vorgezeigt werden können.
Adresse und Kontakt
E-Mail senden
Telefonnummer
Telefax
Öffnungszeiten
Mo 7-16, Di 7-12, Do 7-16 Uhr.
Infos zur Einrichtung
Aufgrund vieler telefonischen Anfragen sind wir per Telefon zeitweise schwierig zu erreichen.
Sämtliche waffen- und jagdrechtlichen Angelegenheiten können auch im schriftlichen Verfahren
bearbeitet werden. Anträge, sowie jagd- und waffenrechtliche Unterlagen können per Post,
E-Mail oder durch Einwurf in den Hausbriefkasten übermittelt werden.
Aufgrund der derzeitigen Situation kann die Bearbeitung in der Jagd- und Waffenbehörde mehrere Monate dauern.
Wir bitten um Geduld und kommen unaufgefordert auf Sie zurück.
Öffentliche Verkehrsanbindung
S3/S5 Busse 25/112 Hammerbrook/City Süd, 25/112/154/160 Süderstraße
Suchwörter: Gaspistolen, Erlaubnisse Schreckschusspistolen, Erlaubnisse Waffenschein, klein Nutzung Signalwaffen Nutzung Schreckschusswaffe Antrag KWS Antrag Kleiner Waffenschein Nutzung PTB-Waffen Nutzung Reizstoffwaffen
Letzte Aktualisierung: 18.03.2024