Landgericht Hamburg
Landgericht Hamburg - Führungsaufsichtsstelle
Die Führungsaufsicht ist eine ambulante Maßregel der Besserung und Sicherung für Straffällige mit erhöhtem Rückfallrisiko. Sie tritt insbesondere nach Vollverbüßung einer längeren Haftstrafe, nach Entlassung...
Die Führungsaufsicht ist eine ambulante Maßregel der Besserung und Sicherung für Straffällige mit erhöhtem Rückfallrisiko. Sie tritt insbesondere nach Vollverbüßung einer längeren Haftstrafe, nach Entlassung aus der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus, einer Entziehungsanstalt oder aus der Sicherungsverwahrung ein.
Ziel ist eine nachsorgende Betreuung der Betroffenen, die im Besserungs- und Sicherungsinteresse besonderer kontrollierender Begleitung und Unterstützung bedürfen.
Die Strafvollstreckungskammern der Landgerichte entscheiden per Beschluss über den Eintritt der Führungsaufsicht und erteilen der verurteilten Person Auflagen und Weisungen, die von der Führungsaufsichtsstelle überwacht werden.
Die Führungsaufsichtsstelle Hamburg ist für alle unter Führungsaufsicht stehenden Personen zuständig, die ihren Wohnsitz in Hamburg haben.
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Suchwörter: Führungsaufsicht, LG Führungsaufsichtsstelle - Az. FA, LG
Letzte Aktualisierung: 27.03.2024