Einfache Meldebescheinigung, Ausstellung

Hamburg Service erteilt Ihnen auf Antrag eine schriftliche Meldebescheinigung. Die einfache Meldebescheinigung enthält folgende Daten: Familienname, frühere Namen, Vornamen, Doktorgrad, Ordensname, Künstlername, Geburtsdatum und Geburtsort sowie bei...

Hamburg Service erteilt Ihnen auf Antrag eine schriftliche Meldebescheinigung. Die einfache Meldebescheinigung enthält folgende Daten:

  • Familienname,
  • frühere Namen,
  • Vornamen,
  • Doktorgrad,
  • Ordensname, Künstlername,
  • Geburtsdatum und Geburtsort sowie bei Geburt im Ausland auch den Staat,
  • derzeitige Anschriften, gekennzeichnet nach Haupt- und Nebenwohnung.

Wichtige Hinweise

Voraussetzungen

Persönliches Erscheinen ist erforderlich. Eine bevollmächtigte Person kann jedoch den Antragsteller vertreten und in seinem Namen die Meldebescheinigung beantragen.

Benötigte Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Bei bevollmächtigten Personen: schriftlicher Antrag, eigener Ausweis oder Pass und Ausweis oder Pass des Vollmachtgebers (Kopie möglich)

Zu Beachten

  • Volljährige Kinder: Eltern benötigen von volljährigen Familienmitgliedern eine Vollmacht um die Meldebestätigung ausgehändigt zu bekommen.
  • Studierende: benötigen die Meldebescheinigung zur Vorlage bei der Universität.
  • Ausländer: benötigen die Meldebestätigung als Nachweis der Meldeanschrift (fester Wohnsitz), weil im Pass keine Anschrift eingetragen wird.
  • Ggf. zur Vorlage für die Rentenversicherung (der Zweck wird darauf vermerkt).
  • Sonstige: zur Vorlage bei Behörden wie z.B. beim  Wohnungsamt, Sozialamt, Ausländerbehörde u.a. zur Klärung der örtlichen Zuständigkeit.

In den Standorten des Hamburg Service sind nur Daten ab 1987 abrufbar. Für Daten vor 1987 ist das Melderegister der Zentralen Meldeangelegenheiten zuständig.

Fristen

Keine

Ablauf, Dauer & Gebühren

Verfahrensablauf

Sie können online oder telefonisch einen Termin vereinbaren.
Die Bescheinigung wird nach Antragstellung sofort bearbeitet und ausgehändigt.

Dauer

ca. 5 Minuten

Gebühren

13 EUR

Rechtliche Hinweise

Rechtsgrundlage


  • § 18 (1) Bundesmeldegesetz (BMG)

Formulare, Services & Links

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