Melderegister, Einfache Melderegisterauskunft für Rechtsanwälte oder Firmen
Beantwortung von Anfragen zu Namen und Anschriften eindeutig bezeichneter Personen. Eine einfache Melderegisterauskunft enthält: Vor- und Familiennamen, Doktorgrad, die aktuelle oder die letzte Hamburger Anschrift. ob verstorben Onlineauskunft ist...
Beantwortung von Anfragen zu Namen und Anschriften eindeutig bezeichneter Personen.
Eine einfache Melderegisterauskunft enthält:
- Vor- und Familiennamen,
- Doktorgrad,
- die aktuelle oder die letzte Hamburger Anschrift.
- ob verstorben
Onlineauskunft ist ebenfalls möglich, allerdings nur nach vorheriger Ausweisvorlage in einem Hamburger Standort für Einwohnerangelegenheiten und Registrierung.
Wichtige Hinweise
Voraussetzungen
Konkrete Angaben über die gesuchte Person sind erforderlich, die Person muss eindeutig zu identifizieren sein.
Benötigte Unterlagen
Vor- und Zuname der gesuchten Person. Bisherige Anschrift oder das Geburtsdatum, evtl. Vollstreckungstitel in Kopie (bei erweiterter Auskunft).
Zu Beachten
Für Rechtsanwälte oder Firmen ist auch eine Auskunft online möglich. Diese müssen sich nach der Online-Registrierung im Gateway-Portal (s. Links) beim Bezirksamt Harburg - Zentrale Meldeangelegenheiten - freischalten lassen.
Jede anfragende Person/Stelle hat anzugeben, ob die Anfrage für private oder gewerbliche Zwecke genutzt wird.
Zudem ist eine Auskunft immer nur möglich, wenn die anfragende Person/Stelle erklärt, die Daten nicht zu verwenden für Zwecke der Werbung oder des Adresshandels.
Sollte die anfragende Person oder Stelle die Daten für gewerbliche Nutzung erfragen, so ist der genaue Zweck der Anfrage anzugeben und die Melderegisterauskunft anschließend auch nur für diesen Zweck zu verwenden.
Fristen
Keine
Ablauf, Dauer & Gebühren
Verfahrensablauf
Die Beantragung einer einfachen Melderegisterauskunft (z.B. neue Anschrift) kann vor Ort im Hamburg Service, per E-Mail, Fax oder postalisch erfolgen. Die Antwort erhält die anfragende Person/Stelle in jedem Fall postalisch
Dauer
Die schriftliche Beantwortung der Anfrage kann bis zu zwei Wochen in Anspruch nehmen.
Gebühren
12 EUR, online nur 6 EUR sowie - falls noch vorhanden - Wertscheine in entsprechender Höhe.
Rechtliche Hinweise
Rechtsgrundlage
§44 Bundesmeldegesetz (BMG) Nummer 44 Allgemeine Verwaltungsvorschriften zur Durchführung des Bundesmeldegesetzes (BMGVwV)
Formulare, Services & Links
Formulare und Downloads
- Formular: Geltendmachung meiner Rechte hinsichtlich der Weitergabe meiner Daten nach dem BMG
- Melderegister, Einfache Melderegisterauskunft - Antrag
Weitere Dienstleistungen
- Meldeangelegenheiten
- Melderegister, Auskunft für Daten vor 1987 (Meldearchiv)
- Melderegister, Einfache Melderegisterauskunft für Privatpersonen
- Melderegister, Erweiterte Melderegisterauskunft
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Letzte Aktualisierung: 18.03.2024