Erweiterte Melderegisterauskunft

Um eine erweiterte Auskunft über einzelne bestimmte Personen zu erhalten müssen Sie ein berechtigtes Interesse daran glaubhaft machen. Sie erhalten Auskunft über Familienname, Vorname, Doktorgrad, derzeitige Anschriften und, soweit die...

Um eine erweiterte Auskunft über einzelne bestimmte Personen zu erhalten müssen Sie ein berechtigtes Interesse daran glaubhaft machen.

Sie erhalten Auskunft über Familienname, Vorname, Doktorgrad, derzeitige Anschriften und, soweit die Person verstorben ist, den Hinweis darauf.

Zusätzlich erhalten Sie Auskunft über frühere Namen, das Geburtsdatum und den Geburtsort sowie bei Geburt im Ausland auch den Staat, den Familienstand, beschränkt, auf die Angabe, ob verheiratet oder eine Lebenspartnerschaft führend oder nicht, derzeitige Staatsangehörigkeiten, frühere Anschriften, Einzugs- und Auszugsdatum, Familienname und Vornamen sowie Anschrift des gesetzlichen Vertreters, Familienname und Vornamen sowie Anschrift des Ehegatten oder des Lebenspartners, Sterbedatum und Sterbeort sowie bei Versterben im Ausland auch den Staat.

Die Meldebehörde informiert die betroffene Person mit Angabe Ihres Namens als Abfragender unverzüglich über die Erteilung der erweiterten Melderegisterauskunft.. Dies können Sie verhindern, wenn Sie hier gegenüber der Meldebehörde ein rechtliches Interesse glaubhaft machen, das die betroffene Person nicht zu unterrichten ist. Als besonderer Grund gilt die Geltendmachung von Rechtsansprüchen

Wichtige Hinweise

Voraussetzungen

  • Berechtigtes Interesse muss glaubhaft gemacht werden (Nachweis erforderlich).
    Der Begriff "Berechtigtes Interesse" umfasst jedes als schutzwürdig anzuerkennende Interesse rechtlicher, wirtschaftlicher oder auch ideeller Art.
  • Angaben zur gesuchten Person, um sie eindeutig identifizieren zu können.
  • Es ist keine Auskunftssperre im Melderegister eingetragen und es liegen keine Anhaltspunkte dafür vor, dass der gesuchte(n) Person(en) oder einer anderen Person durch die Auskunftserteilung eine Gefahr für schutzwürdige Interessen entstehen können.

Benötigte Unterlagen

  • Vor- und Zuname der gesuchten Person
  • bisherige Anschrift oder das Geburtsdatum,
  • evtl. Vollstreckungstitel in Kopie (bei Auskunft an Anwälte).

Zu Beachten

  • Jede anfragende Person/Stelle hat anzugeben, ob die Anfrage für private oder gewerbliche Zwecke genutzt wird.
  • Zudem ist eine Auskunft immer nur möglich, wenn die anfragende Person/Stelle erklärt, die Daten nicht zu verwenden für Zwecke der Werbung oder des Adresshandels.
  • Sollte die anfragende Person oder Stelle die Daten für gewerbliche Nutzung erfragen, so ist der genaue Zweck der Anfrage anzugeben und die Melderegisterauskunft anschließend auch nur für diesen Zweck zu verwenden.

Fristen

Keine

Ablauf, Dauer & Gebühren

Verfahrensablauf

Die  Beantragung einer erweiterten Melderegisterauskunft (z.B. Sterbedatum) kann vor Ort im Hamburg Service, per E-Mail, Fax oder postalisch erfolgen.
Die Antwort erhält die anfragende Person/Stelle in jedem Fall postalisch.

Gebühren

Die Gebühr beträgt 18,00 EUR pro Auskunft und Person.

Rechtliche Hinweise

Rechtsgrundlage

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