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Schwerbehindertenausweis (Erstantrag/Neufeststellung)

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Schwerbehindertenausweis (Erstantrag/Neufeststellung)

Liegt bei Ihnen eine Behinderung vor, so können Sie diese amtlich feststellen lassen.  Menschen sind behindert, wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen am gesellschaftlichen Leben dauerhaft nur beeinträchtigt teilhaben können. Ab einem Grad der Behinderung (GdB) von 50 haben Sie Anspruch auf einen Schwerbehindertenausweis.   Mit dem Schwerbehindertenausweis können unter anderem folgende Nachteilsausgleiche in Anspruch nehmen: Steuervergünstigungen, Kündigungsschutz für Arbeitnehmer, Zusatzurlaub für Arbeitnehmer, Sitzplatz in öffentlichen Verkehrsmitteln. Verlängerungen nehmen auch die Hamburger Kundenzentren vor. Falls kein Verlängerungsfeld im Ausweis mehr frei ist, müssen Sie sich an die Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration wenden.

Zu beachten

Wenn kein Verlängerungsfeld mehr im Schwerbehindertenausweis frei ist, ein neues Passbild (auf der Rückseite bitte Namen und AZ vermerken) an die Abteilung senden. Der neue Schwerbehindertenausweis geht dem Inhaber dann auf dem Postweg zu. Im Anschluss muss dann der alte Schwerbehindertenausweis zurückgeschickt werden.

Neuer Schwerbehindertenausweis in Hamburg ab Mitte 2013 verfügbar.

Das Versorgungsamt Hamburg hat sich zum Ziel gesetzt, die neuen Schwerbehindertenausweise ab Jahresmitte 2013 ausstellen zu können.

Erforderliche Unterlagen

Antragsformular (s.Link), der Antrag kann auch schriftlich (per Fax, E-Mail mit eingescannten Antrag und Unterschrift oder per Post) eingereicht werden. Ausländische Mitbürgerinnen und Mitbürger benötigen eine Aufenthaltserlaubnis. Bei Verlust/Diebstahl ein Passbild und ein formloses, unterzeichnetes Schreiben mit Angabe, ob verloren oder gestohlen sowie den persönlichen Daten.

Gebühren

Diese Dienstleistung ist gebührenfrei.

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Stand der Information: 17.06.2013