Sondernutzungen in Grünanlagen, Veranstaltungen
Die Benutzung von öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen über den Gemeingebrauch hinaus stellt eine Ausnahme von den Verboten zum Schutz der Grün- und Erholungsanlagen dar und erfordert eine Sondernutzungserlaubnis. Hierzu zählen...
Die Benutzung von öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen über den Gemeingebrauch hinaus stellt eine Ausnahme von den Verboten zum Schutz der Grün- und Erholungsanlagen dar und erfordert eine Sondernutzungserlaubnis. Hierzu zählen Veranstaltungen in Grün- und Erholungsanlagen.
Wichtige Hinweise
Voraussetzungen
Eine Sondernutzungserlaubnis kann nur erteilt werden, wenn
- Erholungssuchende nicht unzumutbar beeinträchtigt werden
- eine Vereinbarkeit mit den örtlichen Gegebenheiten (anstehende Bau- und Pflegemaßnahmen, Flächeneigenschaften, Gartendenkmalschutz, Belange behinderter Menschen und angrenzender Nachbarschaft usw.) gegeben ist
- Schutzgebote des Bundesnaturschutzgesetzes nicht entgegen stehen
- die Nutzung sich nicht negativ auf die jeweilige Grün und Erholungsanlage auswirkt
Ein Anspruch auf Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis besteht nicht.
Benötigte Unterlagen
Antragstellung kann formlos erfolgen
Ablauf, Dauer & Gebühren
Dauer
Mindestens 6 Wochen. Bei Großveranstaltungen 6 Monate
Gebühren
Je nach Art der Nutzung unterschiedlich, Mindestgebühr 53,60 EUR.
Rechtliche Hinweise
Rechtsgrundlage
§ 4 Gesetz über Grün- und Erholungsanlagen nach der Gebührenordnung für die Verwaltung und Benutzung der öffentlichen Wege, Grün- und Erholungsanlagen vom 6. Dezember 1994.
Formulare, Services & Links
Formulare und Downloads
Ermittlung der zuständigen Einrichtung
Suchwörter: Veranstaltungen in Grünanlagen Genehmigung Partys in Grünanlagen Genehmigung Feste in Grünanlagen, Genehmigung Feiern in Grünanlagen, Genehmigung Laufveranstaltungen Sportveranstaltungen, Bezirke Zirkusse, Bezirke Park
Letzte Aktualisierung: 18.03.2024