Sondernutzungen, Genehmigung
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Die Benutzung öffentlicher Verkehrsflächen (Straßen, Wege oder Plätze) über den widmungsmäßig bestimmten Gebrauch hinaus erfordert eine Sondernutzungsgenehmigung. Hierzu zählen u. a. Bauzäune, Gerüste, Container, Warenauslagen, Aussengastronomie, Hinweisschilder oder das Verteilen von Flyern und Informationsschriften zu nicht gewerblichen Zwecken, wie z.B. politischen Parteien oder gemeinnützigen Vereinen, Veranstaltungen/Straßenfeste, Informationsstände, Film- und Dreharbeiten etc.
Zu beachten
Antragstellung per Fax oder E-Mail möglich.
Erforderliche Unterlagen
Antrag formlos oder per Formblatt.
Gebühren
Je nach Art der Nutzung unterschiedlich, Mindestgebühr 35 EUR.
Einheitlicher Ansprechpartner
Weitere Verfahrensinformationen und Antragstellung sind über den
Einheitlichen Ansprechpartner Hamburg
möglich.
Stand der Information: 23.05.2012
