Finanzbehörde
Steuerberaterprüfung
Die erfolgreich bestandene Steuerberaterprüfung ist Voraussetzung für die Bestellung zum Steuerberater.
Wichtige Hinweise
Voraussetzungen
Sie haben
- ein erfolgreich abgeschlossenes wirtschaftswissenschaftliches oder
- rechtswissenschaftliches Hochschulstudium oder
- ein anderes Hochschulstudium mit wirtschaftswissenschaftlicher Fachrichtung
und eine mehrjährige praktische Tätigkeit absolviert
oder
Sie haben
- einen Abschluss eines kaufmännischen Ausbildungsberufs (z. B. Steuerfachangestellter) erreicht oder
- eine andere gleichwertige Ausbildung erreicht
und den Nachweis einer mehrjährigen Berufspraxis
oder
Sie sind
- in der Finanzverwaltung als Beamter/Beamtin des gehobenen Dienstes oder
- als vergleichbare(r) Angestellte(r) angehörig oder
- gehörten dieser an
und sind/waren dort mehrjährig als Sachbearbeiter(in) oder in mindestens gleichwertiger Stellung praktisch tätig gewesen.
Benötigte Unterlagen
- Antrag auf Zulassung zur Steuerberaterprüfung
- Lebenslauf mit genauen Angaben zur Person und den beruflichen Werdegang
- Passbild
- beglaubigte Abschrift / Kopien der Bescheinigungen, Prüfungszeugnisse, Diplome (Urkunden und Zeugnisse), Befähigungsnachweise über die gesetzlichen Vorbildungsvoraussetzungen für die Prüfung als Steuerberater
Zu Beachten
Weitere wichtige Informationen, Merkblätter und Antragsformulare siehe Links.
Fristen
Die Anmeldefrist zur Steuerberaterprüfung endet am 30. April des jeweiligen Prüfungsjahres in welchem der/die Bewerber/in teilnehmen möchte.
Ablauf, Dauer & Gebühren
Verfahrensablauf
Sie stellen den Antrag bei der Steuerberaterkammer.
Die Steuerberaterkammer ist zuständig für:
- die Zulassung zur Prüfung
- die Befreiung von der Prüfung
- die organisatorische Durchführung der Prüfung
Örtlich zuständig ist die Steuerberaterkammer, in deren Bezirk Sie im Zeitpunkt der Antragstellung vorwiegend beruflich tätig sind oder sofern Sie keine Tätigkeit ausüben, wo Sie Ihren Wohnsitz haben.
Dauer
keine
Gebühren
- Antrag auf Zulassung zur Steuerberaterprüfung: 300 EURO
- Prüfungsgebühr für die Steuerberaterprüfung: 1.250 EURO
- Antrag auf Erteilung einer verbindlichen Auskunft: 200 EURO
- Antrag auf Befreiung von der Steuerberaterprüfung: 200 EURO
Rechtliche Hinweise
Rechtsbehelf
In Angelegenheiten der Zulassung der Steuerberaterprüfung ist der Finanzrechtsweg gegeben (vgl. § 33 Absatz 1 Nr. 3 Finanzgerichtsordnung)
Rechtsgrundlage
§§ 35 ff. Steuerberatungsgesetz (StBerG)
§§ 1 ff. Verordnung zur Durchführung der Vorschriften über Steuerberater, Steuerbevollmächtigte und Berufsausübungsgesellschaften (DVStB)
Formulare, Services & Links
Links auf hamburg.de
- Infos und Formulare zur Steuerberaterprüfung
- Termine, Merkblätter und Vordrucke zur Steuerberaterprüfung
Links im Internet
Beschreibung der Leistung
Bei der Steuerberaterprüfung handelt es sich um eine staatliche Prüfung. Das Bestehen der Prüfung ist in der Regel notwendige Bedingung für die Bestellung als Steuerberater.
Die Prüfung besteht aus drei schriftlichen Aufsichtsarbeiten und einer mündlichen Prüfung.
Während die Steuerberaterkammern die organisatorische Durchführung der Prüfung verantworten, werden die Prüfungsleistungen vom staatlichen Prüfungsausschuss der Finanzbehörde Hamburg abgenommen.
Adresse und Kontakt
Adresse
Finanzbehörde
Steuerverwaltung
Gänsemarkt 36 20354 Hamburg
Infos zur Einrichtung
barrierefrei |
Öffentliche Verkehrsanbindung
U2/Busse X3/4/5/19 Gänsemarkt
Suchwörter: Steuerberaterexamen Zulassung zur Steuerberaterprüfung Bestellung als Steuerberater Anmeldung zum Steuerberaterexamen Prüfung Steuerberater
Letzte Aktualisierung: 28.03.2024