Finanzbehörde

Steuerberaterprüfung

Die erfolgreich bestandene Steuerberaterprüfung ist Voraussetzung für die Bestellung zum Steuerberater.

Wichtige Hinweise

Voraussetzungen

Sie haben 
- ein erfolgreich abgeschlossenes wirtschaftswissenschaftliches oder
- rechtswissenschaftliches Hochschulstudium oder
- ein anderes Hochschulstudium mit wirtschaftswissenschaftlicher Fachrichtung 
und eine mehrjährige praktische Tätigkeit absolviert

oder

Sie haben
- einen Abschluss eines kaufmännischen Ausbildungsberufs (z. B. Steuerfachangestellter) erreicht oder
- eine andere gleichwertige Ausbildung erreicht
und den Nachweis einer mehrjährigen Berufspraxis

oder

Sie sind
- in der Finanzverwaltung als Beamter/Beamtin des gehobenen Dienstes oder
- als vergleichbare(r) Angestellte(r) angehörig oder
- gehörten dieser an
und sind/waren dort mehrjährig als Sachbearbeiter(in) oder in mindestens gleichwertiger Stellung praktisch tätig gewesen.

Benötigte Unterlagen

  • Antrag auf Zulassung zur Steuerberaterprüfung
  • Lebenslauf mit genauen Angaben zur Person und den beruflichen Werdegang
  • Passbild
  • beglaubigte Abschrift / Kopien der Bescheinigungen, Prüfungszeugnisse, Diplome (Urkunden und Zeugnisse), Befähigungsnachweise über die gesetzlichen Vorbildungsvoraussetzungen für die Prüfung als Steuerberater

Zu Beachten

Weitere wichtige Informationen, Merkblätter und Antragsformulare siehe Links.

Fristen

Die Anmeldefrist zur Steuerberaterprüfung endet am 30. April des jeweiligen Prüfungsjahres in welchem der/die Bewerber/in teilnehmen möchte.

Ablauf, Dauer & Gebühren

Verfahrensablauf

Sie stellen den Antrag bei der Steuerberaterkammer.

Die Steuerberaterkammer ist zuständig für:
- die Zulassung zur Prüfung
- die Befreiung von der Prüfung
- die organisatorische Durchführung der Prüfung

Örtlich zuständig ist die Steuerberaterkammer, in deren Bezirk Sie im Zeitpunkt der Antragstellung vorwiegend beruflich tätig sind oder sofern Sie keine Tätigkeit ausüben, wo Sie Ihren Wohnsitz haben.

Dauer

keine

Gebühren


  • Antrag auf Zulassung zur Steuerberaterprüfung: 300 EURO

  • Prüfungsgebühr für die Steuerberaterprüfung: 1.250 EURO

  • Antrag auf Erteilung einer verbindlichen Auskunft: 200 EURO

  • Antrag auf Befreiung von der Steuerberaterprüfung: 200 EURO

Rechtliche Hinweise

Rechtsbehelf

In Angelegenheiten der Zulassung der Steuerberaterprüfung ist der Finanzrechtsweg gegeben (vgl. § 33 Absatz 1 Nr. 3 Finanzgerichtsordnung)

Rechtsgrundlage

§§ 35 ff. Steuerberatungsgesetz (StBerG)

§§ 1 ff. Verordnung zur Durchführung der Vorschriften über Steuerberater, Steuerbevollmächtigte und Berufsausübungsgesellschaften (DVStB)

Beschreibung der Leistung

Bei der Steuerberaterprüfung handelt es sich um eine staatliche Prüfung. Das Bestehen der Prüfung ist in der Regel notwendige Bedingung für die Bestellung als Steuerberater.
Die Prüfung besteht aus drei schriftlichen Aufsichtsarbeiten und einer mündlichen Prüfung.
Während die Steuerberaterkammern die organisatorische Durchführung der Prüfung verantworten, werden die Prüfungsleistungen vom staatlichen Prüfungsausschuss der Finanzbehörde Hamburg abgenommen.

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Adresse und Kontakt

Adresse

Finanzbehörde
Steuerverwaltung
Gänsemarkt 36 20354 Hamburg

Infos zur Einrichtung

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