Wohnberechtigungsbescheinigungen
Weitere Informationen
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Für den Bezug einer Sozialwohnung ist ein Wohnberechtigungsschein erforderlich. Voraussetzung für die Ausstellung eines Wohnberechtigungsscheins ist die Einhaltung bestimmter Einkommensgrenzen. Die Berechnung ist immer individuell. Persönliches Erscheinen ist in der Regel notwendig, es kann aber auch jemand bevollmächtigt werden. Wird ein Dringlichkeitsschein ausgestellt, so ist auch eine Wohnraumvermittlung möglich. Die Wohnberechtigungsbescheinigungen sind grundsätzlich für das gesamte Bundesgebiet gültig, jedoch können für den Bezug einer Wohnung in anderen Bundesländern ggf. abweichende landesrechtliche Regelungen gelten.
Zu beachten
Einen Dringlichkeitsschein kann man nur erhalten, wenn man schon seit mindestens drei Jahren in Hamburg wohnt.
Erforderliche Unterlagen
Grundsätzlich: Ausgefüllter Antrag und für jede Person mit eigenem Einkommen eine Einkommenserklärung, Personaldokumente aller zum Haushalt gehörenden Personen/evtl. Heiratsurkunde/aktuelle Einkommensnachweise der letzten 12 Monate/je nach Einzelfall weitere Unterlagen erforderlich (z.B.ärztl. Atteste, Schwangerschaftsbescheinigung/Mietvertrag u.a.). Bitte vorab telefonisch erfragen.
Gebühren
Je nach Einzelfall 8,50-20 EUR.
Stand der Information: 08.02.2012
