Gaststättengewerbe, Gestattung

Wichtige Hinweise

Voraussetzungen

Der besondere Anlass ist gegeben. Ein besonderer Anlass liegt dann vor, wenn die betreffende gastronomische Tätigkeit an ein kurzfristiges, nicht häufig auftretendes Ereignis anknüpft, das außerhalb der gastronomischen Tätigkeit selbst liegt.

Benötigte Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass mit letzter Meldebescheinigung,
  • formloser Antrag mit folgenden Angaben:
  • Veranstaltungsort und -datum, Uhrzeiten
  • besonderer Anlass
  • Anzahl der Alkoholabgabestellen
  • Veranstaltungsbeschreibung

Zu Beachten

Bei einer Gestattung handelt es sich um eine vorübergehende Erlaubnis. Sie wird nur bei kurzfristigen Veranstaltungen, die einen besonderen Anlass darstellen und bei denen alkoholische Getränke zum Verzehr an Ort und Stelle verabreicht werden, erteilt. Das können zum Beispiel Alkoholabgabestellen bei einem gewerblichen Straßenfest, bei einem Musikkonzert, bei einer Sportveranstaltung oder ähnlichen Veranstaltungen sein.

Bei der Inanspruchnahme des öffentlichen Verkehrs-/Straßenraumes benötigen Sie neben der Gestattung eine Sondernutzungserlaubnis.

Dem Gewerbetreibenden können jederzeit Auflagen erteilt werden.

Fristen

Den Antrag auf Erteilung der Gestattung sollten Sie mindestens zwei Wochen vor Beginn der oben bezeichneten gestattungspflichtigen Tätigkeit stellen.

Ablauf, Dauer & Gebühren

Verfahrensablauf

Die Gaststättengestattung beantragen Sie schriftlich beim zuständigen Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt.

Dauer

Bei Vorlage aller Unterlagen bis zu 2 Wochen.

Gebühren

75 bis 300 EUR.

Rechtliche Hinweise

Rechtsgrundlage

§ 12 Gaststättengesetz

Gebührenordnung für die Wirtschaftverwaltung

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