Bundespersonalausweise, beantragen ab Ausweispflicht (ab 16 Jahre)
Ab einem Alter von 16 Jahren besteht für deutsche Staatsbürger Ausweispflicht. Bei Besitz eines gültigen Reisepasses besteht keine Ausweispflicht. Kinder bis 16 Jahre können alternativ zum Kinderreisepass oder Reisepass einen Personalausweis erhalten. Der neue Personalausweis wird seit dem 01.11.2010 erstellt. Noch gültige alte Personalausweise behalten bis zum Ablauf ihre Gültigkeit - es besteht keine Pflicht zum Tausch. Der neue Bundespersonalausweis kann als elektronischer Identitätsnachweis genutzt werden. Bei Kindern + Jugendlichen bis zu einem Alter von 16 Jahren ist diese Funktion automatisch abgeschaltet. Spätere Aktivierung (ab 16 Jahre) möglich. Das persönliche Erscheinen des Antragstellers, unabhängig vom Alter, ist zwingend erforderlich. Ab 16 Jahre kann der Personalausweis vom Antragsteller allein beantragt werden - persönliches Erscheinen ist zwingend erforderlich. Gültigkeit: Bis 24 Jahre = 6 Jahre / ab 24 Jahre = 10 Jahre. Für die Ausstellung des Personalausweises ist die Gemeinde am Hauptwohnsitz zuständig. In Hamburg können Sie sich, unabhängig von der eingegebenen Adresse, an jedes Einwohner-Kundenzentrum der Bezirksämter wenden. Für die Nutzung der Online-Ausweisfunktion wird vor Beantragung durch das Kundenzentrum eine kurze Beratung vorgenommen. Detaillierte Informationen zur Online-Nutzung und weiteren Funktionen erhalten Sie unter der Rufnummer 0180-1-33 33 33 (3,9 ct/Minute/Festnetz) oder im Internet unter www.personalausweisportal.de.









