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Wahlberechtigung Bezirksversammlungen in Hamburg

Wichtige Hinweise

Voraussetzungen

Wahlberechtigt zur Bezirksversammlung ist, wer am Wahltag die deutsche Staatsbürgerschaft innehat, mindestens 16 Jahre alt ist, seit mindestens 3 Monaten in Hamburg wohnt und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist. Außerdem ist wahlberechtigt, wer an Stelle der deutschen die Staatsangehörigkeit eines der Mitgliedstaaten der Europäischen Union besitzt.
Verzieht eine wahlberechtigte Person nach Aufstellung des Wahlberechtigtenverzeichnisses in das Gebiet eines anderen Wahlkreises, so kann sie in dem bisherigen Wahlbezirk wählen, soweit sie nicht auf ihren Antrag in das Wahlberechtigtenverzeichnis eines Wahlbezirks ihres neuen Wahlkreises eingetragen worden ist.
Die Rechtsgrundlagen für die Wahlberechtigung ergeben sich aus dem Bezirksversammlungswahlgesetz.

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Adresse und Kontakt

Telefonnummer

+49 40 42839-2444

Infos zur Einrichtung

Öffentliche Verkehrsanbindung

U1/Busse 2/3/16/X35/112 Steinstraße

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