A230
Wahlberechtigung Bezirksversammlungen in Hamburg
Wichtige Hinweise
Voraussetzungen
Wahlberechtigt zur Bezirksversammlung ist, wer am Wahltag die deutsche Staatsbürgerschaft innehat, mindestens 16 Jahre alt ist, seit mindestens 3 Monaten in Hamburg wohnt und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist. Außerdem ist wahlberechtigt, wer an Stelle der deutschen die Staatsangehörigkeit eines der Mitgliedstaaten der Europäischen Union besitzt.
Verzieht eine wahlberechtigte Person nach Aufstellung des Wahlberechtigtenverzeichnisses in das Gebiet eines anderen Wahlkreises, so kann sie in dem bisherigen Wahlbezirk wählen, soweit sie nicht auf ihren Antrag in das Wahlberechtigtenverzeichnis eines Wahlbezirks ihres neuen Wahlkreises eingetragen worden ist.
Die Rechtsgrundlagen für die Wahlberechtigung ergeben sich aus dem Bezirksversammlungswahlgesetz.
Rechtliche Hinweise
Rechtsgrundlage
Die Rechtsgrundlagen finden sich unter:
http://www.landesrecht-hamburg.de/jportal/portal/page/bshaprod.psml?showdoccase=1&doc.id=jlr-BezWahlGHA1977rahmen&st=lr
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Suchwörter: Wahlberechtigt für die Bezirksversammlungswahl in Hamburg Wählen bei der Bezirksversammlungswahl in Hamburg
Letzte Aktualisierung: 28.03.2024