Aufenthaltsstatus bei Verlust des Nationalpasses

Grundsätzliche ist die Botschaft/Konsulat für die Ausstellung der Pässe zuständig. Die Neuausstellung kann einige Wochen in Anspruch nehmen. Ausländer sind verpflichtet, der Ausländerbehörde unverzüglich den Verlust ...

Grundsätzliche ist die Botschaft/Konsulat für die Ausstellung der Pässe zuständig. Die Neuausstellung kann einige Wochen in Anspruch nehmen.

Ausländer sind verpflichtet, der Ausländerbehörde unverzüglich den Verlust / Diebstahl des Passes anzuzeigen. Dort erhalten Sie eine -Bescheinigung über abhandengekommene Ausweispapiere- (auf Wunsch auch mit Passbild). Diese wird i.d.R. von der Botschaft / dem Konsulat verlangt.

Der Diebstahl des Passes ist zusätzlich bei der Polizei anzuzeigen.

Nach Erhalt des neuen Passes ist erneut der Standort für Ausländerangelegenheiten aufzusuchen, um den neuen Aufenthaltstitel zu beantragen.

Wird der Pass wiedergefunden ist der Standort für Ausländerangelegenheiten umgehend zu informieren.

Wichtige Hinweise

Voraussetzungen

Persönliches Erscheinen ist erforderlich.

Benötigte Unterlagen

  • Vorhandene  Dokumente, möglichst mit Foto zum Beispiel Personalausweis oder Führerschein
  • andere Dokumente zur Feststellung Ihrer Identität
  • ein biometrisches Passbild
  • bei Diebstahl zusätzlich die Diebstahlsanzeige von der Polizei

Ablauf, Dauer & Gebühren

Gebühren

9-18 EUR

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