Wohnsitz Ummeldung innerhalb Hamburgs

Wenn Sie innerhalb Hamburgs umziehen, müssen Sie sich ummelden. Eine Abmeldung der vorherigen Adresse ist nicht erforderlich.

Wichtige Hinweise

Voraussetzungen

  • Umzug innerhalb Hamburgs.
  • Die neue Wohnung wurde bezogen.
  • Anmeldung nur durch persönliches Erscheinen oder eine bevollmächtigte, volljährige Person.

Benötigte Unterlagen

  • Bei Bezug eines Mietobjektes:
    • Wohnungsgeberbestätigung - zwingend erforderlich! - ausgefüllt und unterschrieben
  • Bei Bezug von Wohneigentum:
    • notarieller Kaufvertrag oder Grundbuchauszug
  • Dokumente aller umziehenden Personen:
    - Personalausweis (Reisepass, sofern kein Personalausweis vorhanden ist)
    - Kinder (bis zum 18. Geburtstag): wenn vorhanden Ausweis und/oder Pass, sonst Geburtsurkunde; persönliche Anwesenheit ist nicht erforderlich.
  • Unverheiratete und Wohngemeinschaften:
    - Vorlage der Ausweise aller Personen sowie zusätzlich schriftliche Vollmachten der nicht anwesenden Personen
  • Sofern Sie ein Kfz besitzen:
    • Die Zulassungsbescheinigung Teil 1 (ehemals Kfz-Schein) zur Anschriftenänderung. Achtung! Dies ist jedoch nur bei Privatfahrzeugen möglich, sofern die Zulassungsbescheinigung in Hamburg ausgestellt wurde. Bei Namensänderung, oder wenn es sich um einen (alten) einteiligen Fahrzeugschein handelt, sowie in allen anderen Fällen, ist der Landesbetrieb Verkehr zuständig (siehe Link).
  • Inhaber eines elektronischen Aufenthaltstitels (eAT)
    - den Aufenthaltstitel

Zu Beachten

  • Eine Ummeldung von Minderjährigen (bis zum vollendeten 16. Lebensjahr) ohne beide Sorgeberechtigte ist immer vorab telefonisch mit dem Einwohner-Kundenzentrum zu klären.
    Wird ein minderjähriger Einwohner, der bisher mit beiden Eltern in einer Hauptwohnung gelebt hat, von einem Elternteil in eine neue Hauptwohnung umgemeldet, soll das Einverständnis des anderen Elternteils, eine schriftliche Vereinbarung der Eltern über den Lebensmittelpunkt des Kindes oder eine familiengerichtliche Entscheidung über die Übertragung des alleinigen Aufenthaltsbestimmungsrechts vorgelegt werden. Gleiches gilt, wenn die alleinige oder Hauptwohnung des minderjährigen Einwohners von der Wohnung eines Elternteils in die Wohnung des anderen Elternteils umgemeldet werden soll.
  • Ab dem 16. Lebensjahr kann man sich ohne Zustimmung der Sorgeberechtigten anmelden.
  • Inhaber eines elektronischen Aufenthaltstitels (eAT) müssen die Adresse auch auf dem Aufenthaltstitel ändern lassen.
  • Sofern man ein Auto besitzt, ist die Adresse auf der Zulassungsbescheinigung Teil I (ehemals Kfz-Schein) ebenfalls zu ändern (siehe -Unterlagen-).
  • Ein Hund ist im Verbraucherschutzamt umzumelden.
  • Bei Umzug innerhalb des Hauses ist auch eine Ummeldung erforderlich.

ACHTUNG: Seit Inkrafttreten des Bundesmeldegesetzes vom 1.11.2015 ist die Vorlage einer Wohnungsgeberbestätigung zwingend erforderlich.

Fristen

Gesetzliche Meldefrist: Innerhalb von zwei Wochen nach Einzug.

Ablauf, Dauer & Gebühren

Dauer

ca. 12 Minuten

Gebühren


  • 13 EUR pro volljähriger Person oder Person unter 18 Jahren, die alleine vorspricht.

  • 13 EUR pro Familie (Eltern einschließlich minderjähriger Kinder mit denselben Umzugsdaten).

  • 13 EUR ein Ehepaar (ohne Kinder mit denselben Umzugsdaten).

  • Änderung Kfz-Schein 11,40 EUR.

Rechtliche Hinweise

Rechtsgrundlage

Beschreibung der Leistung

Wenn Sie innerhalb Hamburgs umziehen, müssen Sie sich ummelden. Eine Abmeldung der vorherigen Adresse ist nicht erforderlich.

 

 

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