Führerschein beantragen
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Das Wichtigste vorab
Voraussetzungen
Der Antrag kann frühestens ein halbes Jahr vor Erreichen des Mindestalters gestellt werden, der Hauptwohnsitz des Antragstellers muss dabei in Hamburg liegen. Der Antrag kann bereits vor dem Absolvieren des Unterrichts an der Fahrschule gestellt werden. Die Aushändigung des Führerscheins erfolgt jedoch erst nachdem der Unterricht absolviert wurde und die Prüfungen bestanden worden sind.Erforderliche Unterlagen
Für die Antragsstellung müssen folgende Unterlagen vorliegen:- ein gültiger Personalausweis oder gültiger Pass mit aktueller Meldebescheinigung
- ein biometrietaugliches Passfoto 35 x 45 Millimeter (ohne Kopfbedeckung)
- eine Bescheinigung über die Teilnahme an einer Schulung Erste Hilfe (es gibt verschiedene Anbieter, der LBV darf aus wettbewerbsrechtlichen Gründen keine Anbieter empfehlen)
- ein Sehtest ( A/B Klassen), Augenärztliches Gutachten ( C/D Klassen ), Gültigkeit: maximal zwei Jahre ab Ausstellungsdatum)
- Ärztliche Gutachten für C/D Klassen (Hausarzt, bzw. Arbeits-Verkehrsmediziner für D Klassen) Gültigkeit: max. 1 Jahr ab Ausstellungsdatum
- Führungszeugnis bei D Klassen (Beantragung beim zuständigen Meldeamt)
eine Terminbestätigung
Zu beachten
Zuständig für die Ausstellung des Führerscheins sind die Führerscheinstellen LBV-Mitte und LBV-Nord.Gültigkeit von Führerscheinen
Führerscheine, die ab dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, sind auf eine Gültigkeit von fünfzehn Jahren begrenzt. Nach Ablauf der Gültigkeit ist eine Neuausstellung erforderlich. Betroffen davon ist nur der Führschein selbst, die Fahrerlaubnis bleibt gültig ausgenommen eingetragene Ablaufdaten bei C/D Klassen. Vor dem 19. Januar 2013 ausgestellte Führerscheine müssen bis spätestens 19. Januar 2033 umgetauscht werden. -
Formulare, Services & Links
Online-Services
Links auf hamburg.de
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LBV Online-Dienste
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LBV-Kontaktdaten
Links im Internet
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Dauer & Gebühren
Gebühren
Die Gebühren betragen von 43,40 bis zu 71,20 EUR. Grundlage hierfür ist die Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt). -
Allgemeine Informationen
Um einen Führerschein zu beantragen, müssen bestimmte Bedingungen erfüllt sein und folgende Dinge beachtet werden.Wer zum ersten Mal einen Führerschein bekommen möchte, muss zunächst einen Antrag bei der Fahrerlaubnisbehörde, in Hamburg ist das der Landesbetrieb Verkehr (LBV), stellen. Was hierzu benötigt wird, hängt von der Führerscheinklasse ab. In der Regel können die erforderlichen Unterlagen beim Fahrlehrer abgeben werden, der sich im Anschluss um die Beantragung der Fahrerlaubnis in der Fahrerlaubnisbehörde kümmert.
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