Landesbetrieb Verkehr
Ausnahmegenehmigung, Sonntagsfahrverbot
Im § 30 Straßenverkehrsordnung (StVO) heißt es, dass ein LKW über 7,5 Tonnen oder mit Anhänger sonntags und an Feiertagen in der Zeit von 00.00 bis 22.00 Uhr auf dem gesamten Streckennetz in Deutschland nicht fahren darf. Es...
Im § 30 Straßenverkehrsordnung (StVO) heißt es, dass ein LKW über 7,5 Tonnen oder mit Anhänger sonntags und an Feiertagen in der Zeit von 00.00 bis 22.00 Uhr auf dem gesamten Streckennetz in Deutschland nicht fahren darf. Es können allerdings Ausnahmen erteilt werden.
Wichtige Hinweise
Benötigte Unterlagen
Die benötigten Unterlagen sind vom Einzelfall abhängig. Um zu erfahren, welche Unterlagen benötigt werden, ist eine Rücksprache mit dem Transport- und Genehmigungs-Management vom Landesbetrieb Verkehr (LBV) erforderlich.
Zu Beachten
Die Ausnahmegenehmigung muss schriftlich beantragt werden. Eine Beratung können Sie gerne telefonisch unter der Rufnummer +49 (40) 428 58 2492 oder per E-Mail unter ausnahmen@lbv.hamburg.de in Anspruch nehmen.
Ablauf, Dauer & Gebühren
Gebühren
Die Gebührenhöhe ist ebenfalls vom Einzelfall abhängig, grundsätzlich beläuft sie sich aber auf 25,30 EUR für einen Tag. Sie richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).
Formulare, Services & Links
Formulare und Downloads
Links im Internet
Adresse und Kontakt
Adresse
Landesbetrieb Verkehr
Ausschläger Weg 100 20537 Hamburg
Raum: Haus D I. OG
E-Mail senden
Telefonnummer
Telefax
Öffnungszeiten
Mo+Mi 7-14, Di+Do 7-16, Fr 7-12 Uhr, keine Terminbuchung notwendig
Infos zur Einrichtung
barrierefrei | |
Fotoautomat |
Bitte nutzen Sie die Einfahrt Höhe Süderstraße 142. Schilderpräger finden Sie vor Ort.
Es ist ein Fotoautomat (Speed Capture Terminal) vorhanden.
QR-Codes der Terminbestätigungen können eingescannt werden, sofern das Display Ihres mobilen Endgeräts keine Risse oder sonstige Beschädigungen aufweist.
Öffentliche Verkehrsanbindung
Busse 25/112/120/122/124/154/160/224 Ausschläger Weg (LBV)