HIBB Berufsanerkennung

Die Berufsanerkennung des Hamburger Instituts für Berufliche Bildung (HIBB) ist eine Anerkennungsstelle und zuständig für die Gleichwertigkeitsfeststellung (Anerkennung) von beruflichen Abschlüssen aus dem Ausland in den Berufen...

Die Berufsanerkennung des Hamburger Instituts für Berufliche Bildung (HIBB) ist eine Anerkennungsstelle und zuständig für die Gleichwertigkeitsfeststellung (Anerkennung) von beruflichen Abschlüssen aus dem Ausland in den Berufen Erzieher/in und Sozialpädagogische Assistenz in Hamburg. Hier können Sie eine Prüfung Ihres im Ausland erworbenen Berufsabschlusses beantragen und eine Bewertung darüber erhalten, ob dieser mit einem in Hamburg erworbenen Berufsabschluss gleichwertig ist. Die Prüfung erfolgt nach dem Hamburgischen Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz (HmbBQFG). Sollte das HIBB nicht zuständig sein, berät die Zentrale Anlaufstelle Anerkennung (ZAA). Hier können sich Personen zur Anerkennung von ausländischen Schul-, Berufs- und Studienabschlüssen sowie zur Finanzierung der Kosten, die im Rahmen der Anerkennung entstehen können, beraten lassen. Es können alle Personen einen Antrag stellen, die in Hamburg wohnen, hier arbeiten oder eine Tätigkeit in Hamburg aufnehmen werden. Wie funktioniert die Anerkennung einer im Ausland erworbenen Berufsqualifikation im HIBB? Der Antrag – Sie können das Antragsformular hier downloaden (siehe Link) oder per E-Mail (siehe Kontakt) anfordern. Die Antragstellung ist gebührenfrei. Für die Antragstellung ist kein Nachweis über Ihre Deutschkenntnisse erforderlich. Die Bearbeitung – Nach Eingang des Antrages erhalten Sie eine Eingangsbestätigung per E-Mail. Sie werden dann zu einem Termin eingeladen, um Ihre Originaldokumente vorzulegen. Haben Sie beglaubigte Kopien eingereicht, ist kein Termin notwendig. Die Entscheidung – Nach Prüfung der Gleichwertigkeit Ihrer Berufsqualifikation mit dem gewählten Beruf in Deutschland wird Ihnen ein Bescheid ausgestellt: entweder erhalten Sie eine volle Berufsanerkennung, eine teilweise Anerkennung Ihrer Qualifikation oder eine Ablehnung. Mit einer teilweisen Anerkennung können Sie an einer Ausgleichmaßnahme teilnehmen. Diese ist entweder ein Anpassungslehrgang oder eine Eignungsprüfung. Nach Bestehen der Ausgleichmaßnahme wird Ihnen die volle Berufsanerkennung bestätigt.

Wichtige Hinweise

Voraussetzungen

Eine im Ausland abgeschlossene Ausbildung oder ein im Ausland abgeschlossenes Studium in dem Beruf, auf den die Anerkennung erfolgen soll.

Benötigte Unterlagen

Bitte lesen Sie hierzu die wichtigen Infromationen aus dem Antragsformular (siehe Link). Folgende Unterlagen müssen eingereicht werden:
- Antragsformular
- Aktueller Lebenslauf
- Kopie Personalausweis / Pass - Meldebestätigung - Ggfs. Namensänderungs- oder Heiratsurkunde - Schulabschlusszeugnis - Ausbildungs-/ oder Studienabschluss
- Fächer- und Notenübersicht hierzu - Arbeitsnachweise

Ablauf, Dauer & Gebühren

Dauer

Es werden ggfs. fehlende Unterlagen nachgefordert. Die Bearbeitungszeit für die Anerkennungsanträge liegt gesetzlich bei maximal drei Monaten. Bei einem „Beschleunigten Fachkräfteverfahren“ nach § 81a Aufenthaltsgesetz des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes beträgt die Bearbeitungsdauer höchstens zwei Monate. Erst bei Vorliegen aller angeforderten Unterlagen beginnt die Bearbeitungsdauer.

Gebühren

Keine

Rechtliche Hinweise

Rechtsgrundlage

Hamburgisches Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz HmbBQFG



https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-BQFGHArahmen



 

Formulare, Services & Links

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