Baustellenzufahrten auf öffentlichen Flächen

Die Benutzung von öffentlichen Verkehrsflächen (Straßen, Wege oder Plätze) über den Gemeingebrauch hinaus erfordert eine Sondernutzungserlaubnis. Hierzu zählt die Herrichtung von Baustellenzufahrten.

Wichtige Hinweise

Voraussetzungen

  • Keine Einschränkung des Sicherheit des Verkehrs und keine unverhältnismäßige Beeinträchtigung der Leichtigkeit des Verkehrs
  • Keine unverhältnismäßige Einschränkung des Gemeingebrauchs oder kein Ausschluss für unverhältnismäßige Dauer
  • Keine unverhältnismäßige Beeinträchtigung von Wegebestandteilen, Maßnahmen der Wegebaulast, der Umgebung oder Umwelt, städtebaulicher oder sonstiger öffentlicher Belange einschließlich der Erzielung von Einnahmen auf Grund der Wegenutzung sowie öffentlicher oder privater Rechte Dritter.

Ein Anspruch auf Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis besteht nicht.

Benötigte Unterlagen

Antragsformular, siehe unter der Rubrik Formulare, Services & Links.

Ablauf, Dauer & Gebühren

Dauer

Mindestens 2 Wochen (Großbaustellen mindestens 6 Wochen).

Gebühren

Da sehr differenziert, bitte telefonisch oder vor Ort erfragen.

Rechtliche Hinweise

Rechtsgrundlage

§ 19 Abs. 1 Hamburgisches Wegegesetz

Formulare, Services & Links

Themenübersicht auf hamburg.de

Anzeige
Branchenbuch