Suchergebnis "Anerkennungsgesetz"
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Einheitlicher Ansprechpartner Berufsanerkennung, Genehmigung Führung der Berufsbezeichnung Ingenieur in Hamburg, nur für in HH gemeldete Antragsteller
Genehmigungsverfahren zur Führung der Berufsbezeichnung Ingenieurin/ Ingenieur bei Studienabschlüssen aus dem Ausland. weiter
Einheitlicher Ansprechpartner BerufsanerkennungBeratung zur Anerkennung ausländischer Berufs- und Bildungsabschlüsse
Sie haben Ihre berufliche Qualifikation im Ausland erworben und wollen in Deutschland in Ihrem Beruf arbeiten? Die Zentrale Anlaufstelle Anerkennung (ZAA) berät Sie zur Anerkennung Ihres ausländischen Berufs- und Bildungsabschlusses. weiter
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