22 Dienstleistungen gefunden für "Arbeitgeber"

ELStAM, Arbeitgeber, Härtefallregelung

Die Finanzverwaltung bietet Arbeitgebern, die nicht in der Lage sind und denen es nicht zumutbar ist, die Lohnsteuerabzugsmerkmale ihrer Arbeitnehmer elektronisch abzurufen, ein Ersatzverfahren (sog. 'Härtefallregelung') an.  Hierfür hat der ... weiter

ELStAM, Arbeitgeber, Fehler bei der Anmeldung von Arbeitnehmern

1. Steuerklasse VI anstelle der eigentlich zutreffenden Steuerklasse Mögliche Ursache:  Der Arbeitgeber hat bei der Anmeldung des Arbeitnehmers in der ELStAM-Datenbank irrtümlich nicht das Kennzeichen 'Haupt-Arbeitgeber' gesetzt. Lösungsansatz ... weiter

ELStAM, Arbeitgeber, Abruf Monatslisten

Es gibt viele Sachverhalte, die eine Änderung der Lohnsteuerabzugsmerkmale beim Arbeitnehmer hervorrufen bzw. notwendig machen (z.B. Heirat, Geburt eines Kindes, Kirchenein- oder austritt). Diese Änderungen werden im ELStAM-Verfahren (Elektronische ... weiter

ELStAM, Arbeitgeber, Erstmalige Anmeldung

Die Finanzverwaltung führt eine maschinelle Prüfung der Arbeitgebereigenschaft ausnahmslos bei allen Arbeitgebern durch. Dabei ist Folgendes zu beachten: Anmeldungen, bei denen zum Zeitpunkt der automatisierten Prüfung keine ... weiter

ELSTER, Verpflichtung zur authentifizierten Datenübermittlung für Unternehmen und Arbeitgeber

Um Daten elektronisch authentifiziert übermitteln zu können, gibt es verschiedene Möglichkeiten. Grundsätzlich ist hierfür eine vorherige Registrierung bei Mein ELSTER erforderlich Ggf. bieten Dienstleister eigene Lösungen an. Hinweis: Um durch die ... weiter

ELStAM, Allgemeine Informationen zum Verfahren

Hier können Sie sich einen groben Überblick über die elektronischen Lohnsteuersteuerabzugsmerkmale verschaffen. weiter

ELStAM, Hauptarbeitgeber und Nebenarbeitgeber

Die ELStAM-Datenbank unterscheidet zwischen dem Hauptarbeitgeber und einem Nebenarbeitgeber. Hauptarbeitgeber: Nur der Hauptarbeitgeber ist berechtigt, den Arbeitslohn des Arbeitnehmers mit der Steuerklasse I bis V zu versteuern und die ... weiter

Lohnsteuerabzugsmerkmale Arbeitnehmer*innen sperren oder freischalten

Sie können durch Mitteilung an Ihr Finanzamt die Lohnsteuerabzugsmerkmale (Steuerklasse, Kinderfreibeträge) sperren lassen. Ihr Beschäftigungsbetrieb wird Ihren Arbeitslohn dann nach Steuerklasse VI besteuern. weiter

Arbeitslohn aus einem weiteren Arbeitsverhältnis mit Steuerklasse VI besteuern

Die Arbeitslöhne aus allen weiteren Beschäftigungsverhältnissen werden nach der Steuerklasse VI besteuert. weiter

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