Finanzamt Hamburg-Am Tierpark

Wohnungsbauprämie

Aufwendungen zur Förderung des Wohnungsbaus sind durch das Wohnungsbau-Prämiengesetz begünstigt. Als Aufwendungen in diesem Sinne gelten u. a. Beiträge an Bausparkassen und Aufwendungen für den ersten Erwerb von Anteilen an Bau-...

Aufwendungen zur Förderung des Wohnungsbaus sind durch das Wohnungsbau-Prämiengesetz begünstigt.
Als Aufwendungen in diesem Sinne gelten u. a. Beiträge an Bausparkassen und Aufwendungen für den ersten Erwerb von Anteilen an Bau- und Wohnungsgenossenschaften.
Prämienberechtigt sind unbeschränkt einkommensteuerpflichtige Personen, die das 16. Lebensjahr vollendet haben oder Vollwaisen sind und Aufwendungen zur Förderung des Wohnungsbaus tragen.
Eine Wohnungsbauprämie kann nur gewährt werden, wenn das zu versteuernde Einkommen die Einkommensgrenze von 25.600 Euro für Alleinstehende bzw. 51.200 Euro für zusammenveranlagte Ehegatten/Lebenspartner nicht überschritten hat. Für die Ermittlung des für das Wohnungsbau-Prämiengesetz maßgebenden zu versteuernden Einkommens sind für die steuerlich zu berücksichtigenden Kinder stets die Freibeträge für Kinder für das gesamte Jahr abzuziehen.

Wichtige Hinweise

Benötigte Unterlagen

Der Antrag auf Wohnungsbauprämie. Dieser ist bei der Bausparkasse bzw. bei dem Unternehmen erhältlich, an das die Aufwendungen geleistet werden.

Zu Beachten

Die Wohnungsbauprämie bemisst sich nach den im Jahr geleisteten prämienbegünstigten Aufwendungen. Sie beträgt 8,8% der Aufwendungen. Die Aufwendungen des Prämienberechtigten sind je Kalenderjahr bis zu einem Höchstbetrag von 512 Euro, bei Ehegatten zusammen bis zu 1.024 Euro begünstigt. Die Prämie beläuft sich damit auf max. 45,06 Euro bzw. 90,11 Euro. Die Wohnungsbauprämie ist zusammen mit den prämienbegünstigten Aufwendungen zu dem vertragsmäßigen Zweck zu verwenden.

Fristen

Der Antrag ist spätestens bis zum Ablauf des 2. Kalenderjahres, das auf das Sparjahr folgt bei der Bausparkasse bzw. bei dem Unternehmen, an das die Aufwendungen geleistet werden, zu stellen.

Ablauf, Dauer & Gebühren

Gebühren

Keine

Rechtliche Hinweise

Rechtsgrundlage

Wohnungsbau-Prämiengesetz (WoPG)

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Adresse und Kontakt

Adresse

Finanzamt Hamburg-Am Tierpark
Hugh-Greene-Weg 6 22529 Hamburg

Telefonnummer

115

Öffnungszeiten

Mo - Di 8-14, Do 8-17 Uhr, mittwochs und freitags geschlossen

Die Hamburger Finanzämter sind am „Gründonnerstag“, den 28. März 2024, entgegen den an Donnerstagen gewohnten längeren Öffnungszeiten, nur verkürzt bis 14:00 Uhr geöffnet.

Infos zur Einrichtung

Mensch in einem Rollstuhl barrierefrei

Postfach, 22520 Hamburg. Briefkasten vorhanden. Bei der ersten Leerung des Tages wird als Eingang das Datum des vorherigen Werktages (Samstag kein Werktag) auf den Schreiben vermerkt.

Öffentliche Verkehrsanbindung

U2/Busse 181/22/281/391/392 Hagenbecks Tierpark

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