Finanzamt Hamburg-Am Tierpark
Wohnungsbauprämie
Aufwendungen zur Förderung des Wohnungsbaus sind durch das Wohnungsbau-Prämiengesetz begünstigt. Als Aufwendungen in diesem Sinne gelten u. a. Beiträge an Bausparkassen und Aufwendungen für den ersten Erwerb von Anteilen an Bau-...
Aufwendungen zur Förderung des Wohnungsbaus sind durch das Wohnungsbau-Prämiengesetz begünstigt.
Als Aufwendungen in diesem Sinne gelten u. a. Beiträge an Bausparkassen und Aufwendungen für den ersten Erwerb von Anteilen an Bau- und Wohnungsgenossenschaften.
Prämienberechtigt sind unbeschränkt einkommensteuerpflichtige Personen, die das 16. Lebensjahr vollendet haben oder Vollwaisen sind und Aufwendungen zur Förderung des Wohnungsbaus tragen.
Eine Wohnungsbauprämie kann nur gewährt werden, wenn das zu versteuernde Einkommen die Einkommensgrenze von 25.600 Euro für Alleinstehende bzw. 51.200 Euro für zusammenveranlagte Ehegatten/Lebenspartner nicht überschritten hat. Für die Ermittlung des für das Wohnungsbau-Prämiengesetz maßgebenden zu versteuernden Einkommens sind für die steuerlich zu berücksichtigenden Kinder stets die Freibeträge für Kinder für das gesamte Jahr abzuziehen.
Wichtige Hinweise
Benötigte Unterlagen
Der Antrag auf Wohnungsbauprämie. Dieser ist bei der Bausparkasse bzw. bei dem Unternehmen erhältlich, an das die Aufwendungen geleistet werden.
Zu Beachten
Die Wohnungsbauprämie bemisst sich nach den im Jahr geleisteten prämienbegünstigten Aufwendungen. Sie beträgt 8,8% der Aufwendungen. Die Aufwendungen des Prämienberechtigten sind je Kalenderjahr bis zu einem Höchstbetrag von 512 Euro, bei Ehegatten zusammen bis zu 1.024 Euro begünstigt. Die Prämie beläuft sich damit auf max. 45,06 Euro bzw. 90,11 Euro. Die Wohnungsbauprämie ist zusammen mit den prämienbegünstigten Aufwendungen zu dem vertragsmäßigen Zweck zu verwenden.
Fristen
Der Antrag ist spätestens bis zum Ablauf des 2. Kalenderjahres, das auf das Sparjahr folgt bei der Bausparkasse bzw. bei dem Unternehmen, an das die Aufwendungen geleistet werden, zu stellen.
Ablauf, Dauer & Gebühren
Gebühren
Keine
Rechtliche Hinweise
Rechtsgrundlage
Wohnungsbau-Prämiengesetz (WoPG)
Adresse und Kontakt
Adresse
Finanzamt Hamburg-Am Tierpark
Hugh-Greene-Weg 6 22529 Hamburg
E-Mail senden
Telefonnummer
Telefax
Öffnungszeiten
Mo - Di 8-14, Do 8-17 Uhr, mittwochs und freitags geschlossen
Die Hamburger Finanzämter sind am „Gründonnerstag“, den 28. März 2024, entgegen den an Donnerstagen gewohnten längeren Öffnungszeiten, nur verkürzt bis 14:00 Uhr geöffnet.
Infos zur Einrichtung
barrierefrei |
Postfach, 22520 Hamburg. Briefkasten vorhanden. Bei der ersten Leerung des Tages wird als Eingang das Datum des vorherigen Werktages (Samstag kein Werktag) auf den Schreiben vermerkt.
Öffentliche Verkehrsanbindung
U2/Busse 181/22/281/391/392 Hagenbecks Tierpark