Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft
Untersuchungsstellen für Bioabfall
Sie wünschen Informationen zu den Anforderungen an die Qualität von Untersuchungsstellen im Rahmen der Kreislaufwirtschaft-/Abfallgesetze?
Wichtige Hinweise
Voraussetzungen
Es sind die personellen, betrieblichen und gerätetechnischen Voraussetzungen an die Untersuchungsstellen festgelegt.
Benötigte Unterlagen
Nachweis der zeitnahen Teilnahme an den vom zuständigen Amt durchgeführten Ringuntersuchungen
Zu Beachten
Werden unbehandelte oder behandelte Bioabfälle oder Gemische auf landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Böden aufgebracht, so müssen sie festgelegten Vorgaben genügen. Die Untersuchungen sind durch unabhängige, von der zuständigen Behörde bestimmte Stellen durchführen zu lassen. Die Probenahmen, Probevorbereitungen und Untersuchungen sind gemäß der Bioabfallverordnung (BioAbfV) durchzuführen.
Ablauf, Dauer & Gebühren
Gebühren
Bitte telefonisch erfragen
Formulare, Services & Links
Beschreibung der Leistung
Die Bestimmung der Untersuchungsstellen erfolgt auf Antrag nach fachlicher Prüfung, die sich nach dem Fachmodul Abfall richtet. Dieses Fachmodul regelt die Anforderungen an die Qualität von Untersuchungsstellen im Rahmen des Kreislaufwirtschaft-/Abfallgesetzes des Bundes und der Länder sowie der in diesem Zusammenhang erlassenen Verordnungen - wie auch der Bioabfallverordnung. Dabei sind die personellen, betrieblichen und gerätetechnischen Voraussetzungen an die Untersuchungsstellen festgelegt. Die Erfüllung der Anforderungen nach dem Fachmodul ist Voraussetzung für eine gegenseitige länderübergreifende Anerkennung der Notifizierung. Notifizierung bezeichnet in der Abfallwirtschaft den Antrag auf Erteilung einer Genehmigung zur grenzüberschreitenden Verbringung von Abfällen in der EU.
Adresse und Kontakt
Adresse
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft
Abfallwirtschaft
Neuenfelder Straße 19 21109 Hamburg
E-Mail senden
Telefonnummer
Telefax
Infos zur Einrichtung
barrierefrei |
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Öffentliche Verkehrsanbindung
S3/S5 Wilhelmsburg, Bus 13/151/152/154/156//155/252 Inselpark
Suchwörter: Bioabfall, Untersuchungsstellen Bioabfallverordnung (BioAbfV)
Letzte Aktualisierung: 27.03.2024