Online-Service verfügbar

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Auskunft über die Bodenrichtwerte beantragen

Wenn Sie Informationen über Bodenrichtwerte z. B. im Vorfeld eines Grundstückskaufs, Bauvorhabens oder für die Grundsteuer benötigen, können Sie die Bodenrichtwerte online einsehen oder als schriftliche Auskunft erhalten.

Wichtige Hinweise

Voraussetzungen

Keine

Benötigte Unterlagen

Keine

Zu Beachten

Keine

Fristen

Keine

Ablauf, Dauer & Gebühren

Verfahrensablauf

Auszug aus der Bodenrichtwertkarte online mit BORIS.HH:

  • Sie wählen in der Karte den gewünschten Bodenrichtwertstichtag aus. 
  • Sie suchen in der Karte das zu bewertende Grundstück.
  • Sie wählen den der Nutzung entsprechenden Bodenrichtwert aus.
  • Sie geben die Daten des zu bewertenden Grundstücks wie Grundstücksgröße, Gebäudestellung und wertrelevante Geschossflächenzahl ein.
  • Sie lesen den umgerechneten Bodenrichtwert ab oder drucken sich die entsprechende Information aus.

Alternativ können Sie eine schriftliche Auskunft beantragen:

  • Sie stellen beim Gutachterausschuss für Grundstückswerte einen formlosen schriftlichen Antrag per Post oder E-Mail.
  • Die beantragten Auszüge werden angefertigt und an Sie übersandt.

Dauer


  • Die Bearbeitung bei Benutzung des Onlinedienstes BORIS.HH dauert nur wenige Minuten.

  • Die Bearbeitung eines schriftlichen Antrags kann 1-3 Tage dauern.

Gebühren


  • Die Nutzung des Onlinedienstes BORIS.HH für die Erstellung von Auszügen ist kostenlos.

  • Für schriftliche Auskünfte über Bodenrichtwerte wird eine Gebühr erhoben.


Grundlage ist die Gebührenordnung für das amtliche Vermessungswesen und den Gutachterausschuss für Grundstückswerte in Hamburg (GebOVerm) in der jeweils geltenden Fassung.

Rechtliche Hinweise

Rechtsbehelf

Keine

Rechtsgrundlage

Bezeichnung: § 192 Gutachterausschuss Baugesetzbuch (BauGB)

URL: https://www.gesetze-im-internet.de/bbaug/__192.html

Bezeichnung: § 193 Aufgaben des Gutachterausschusses Baugesetzbuch (BauGB)

URL: https://www.gesetze-im-internet.de/bbaug/__193.html

Bezeichnung: § 196 Abs.3 Bodenrichtwerte Baugesetzbuch (BauGB)

URL: https://www.gesetze-im-internet.de/bbaug/__196.html

Beschreibung der Leistung

Informationen über Bodenrichtwerte werden für vielfältige Zwecke benötigt:

Sie wollen ein Grundstück erwerben oder verkaufen und sich über das Niveau der Bodenpreise in der Region informieren? 
Sie benötigen Bodenrichtwerte für steuerliche Zwecke, zum Beispiel für die Grundsteuer? 
Sie haben allgemeines Interesse am Grundstücksmarkt und wollen sich über die Bodenpreise informieren?
Die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses für Grundstückswerte veröffentlicht eine Bodenrichtwertkarte im Internet, aus der sich der Nutzer selbstständig Auszüge erstellen kann.
Alternativ erhalten Sie Auskünfte oder amtliche Auszüge aus der Bodenrichtwertkarte mit einem formlosen Antrag bei der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses für Grundstückswerte oder über das Formular Gutachterausschuss LGV (HH).
Die Bodenrichtwerte haben keine bindende Wirkung, sofern nichts anderes bestimmt oder vereinbart wurde.

 

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Adresse und Kontakt

Telefonnummer

+49 40 42826-6000

Infos zur Einrichtung

Mensch in einem Rollstuhl barrierefrei

Wir haben eine begrenzte Anzahl von Kundenparkplätzen. Für eine Parkplatzreservierung melden Sie sich bitte bei unserem Empfang per E-Mail empfang@bsw.hamburg.de oder telefonisch + 49 40 428 40 - 50 50. Unsere Funktionszeiten sind: Mo. bis Do. von 08:00 bis 15:15 Uhr, Fr. von 08:00 bis 13:30 Uhr.

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