Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft

Erlaubnis als Buchmacher oder Buchmacherin beantragen

Wenn Sie als Buchmacher oder Buchmacherin Wetten bei öffentlichen Pferderennen abschließen oder vermitteln möchten, müssen Sie vorab eine Erlaubnis beantragen.

Wichtige Hinweise

Voraussetzungen

  • Sie müssen die notwendige personelle Zuverlässigkeit besitzen und nachweisen können.
  • Sie müssen die notwendige wirtschaftliche Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit besitzen und nachweisen können.
  • Sie müssen über entsprechende fachliche Fähigkeiten und Erfahrungen verfügen und diese nachweisen können.
  • Sie müssen die erforderlichen kaufmännischen Kenntnisse besitzen und nachweisen können.

Benötigte Unterlagen

  • Formloser, schriftlicher Antrag auf Erteilung einer Buchmachererlaubnis
  • Formular „Anlagen des Antrages auf Erteilung der Buchmachererlaubnis“ samt der darin benannten Nachweise und Belege.

Zu Beachten

Gemäß dem Formblatt „Anlage des Antrages auf Erteilung der Buchmachererlaubnis“ sind mit dem Antrag folgende Angaben zu machen:

  • Persönliche Daten
  • Vorlage polizeiliches Führungszeugnis
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes und der Bauaufsicht
  • Bescheinigung über Steuerschuldenfreiheit
  • Auszug aus dem Schuldnerregister
  • Nachweis über Vorhandensein eines Betriebskapitals von mindestens 25.000 EUR
  • Sachkundenachweis
  • Passfotos
  • Mietvertrag, Lageplan und Flächenaufteilungsplan für Örtlichkeit an der das Buchmachergewerbe ausgeführt werden soll sowie Angaben zu weiteren gewerblichen Tätigkeiten, die an dieser Örtlichkeit gegebenenfalls ausgeführt werden sollen
  • Gewerbeanmeldung
  • Liste der Totalisatoren und Buchmacher, an die vermittelt wird
  • Entscheidungsrelevante Angaben zum Veranstalten von Pferdewetten (was wird durch wen veranstaltet, welche Wettarten werden angeboten, Wettprogramm, Limits)
  • Bei Antrag auf Verlängerung der Erlaubnis: Aufstellung der Umsätze aus den letzten drei Jahren
  • Nachweis über erbrachte Sicherheitsleistung
  • Sozialkonzept, Darlegung wie der Schutz Minderjähriger sichergestellt werden soll
  • Teilnahme- und Allgemeine Geschäftsbedingungen
  • Bei Gesellschaften: Auszug aus dem Handelsregister sowie Gesellschaftsvertrag

Die erforderlichen ordnungs-, gewerbe- und baurechtlichen Erlaubnisse und Genehmigungen werden mit der Buchmachererlaubnis nicht abgedeckt und sind bei anderen Behörden zu beantragen.

Die Erlaubnis kann mit Befristungen, Auflagen und einem vorbehaltenen Widerrufsrecht erteilt werden. Sie kann auch auf einzelne Veranstaltungen beschränkt werden.

Fristen

Keine

Ablauf, Dauer & Gebühren

Verfahrensablauf

  • Sie beantragen die Buchmachererlaubnis bei der zuständigen Behörde.
  • Ihr Antrag wird von der zuständigen Behörde geprüft.
  • Wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllen, erhalten Sie nach Abschluss des Verfahrens eine Erlaubnis.

Dauer

Die Bearbeitungsdauer ist abhängig von Art und Umfang des Antrages sowie von der Qualität der eingereichten Unterlagen.

Gebühren

Erlaubnis für die Öffentlichkeit für einen Buchmacher und für eine Wettannahmestelle für jeweils ein Jahr: 500 EUR

für jede weitere Wettannahmestelle für das Jahr: 80 EUR

 

Erlaubnis für einen Buchmacher und für eine Wettannahmestelle für die Personen, derer sie sich zum Abschluss und zur Vermittlung von Wetten bedienen wollen für jeweils ein Jahr:

150 EUR

 

Erlaubnis für einen Buchmacher zum Abschluss oder zur Vermittlung von Wetten auf einer Rennbahn je Tag: 25 EUR

Formulare, Services & Links

Beschreibung der Leistung

Wenn Sie gewerbsmäßig als Buchmacher oder Buchmacherin Wetten bei öffentlichen Leistungsprüfungen für Pferde abschließen oder vermitteln wollen, benötigen Sie eine Erlaubnis.

Die Erlaubnis wird erteilt für

  • die Örtlichkeit, wo die Wetten entgegengenommen oder vermittelt werden und
  • die Personen, derer Sie sich zum Abschluss und zur Vermittlung der Wetten bedienen.

Buchmacher und Buchmacherinnen können bei öffentlichen Leistungsprüfungen für Pferde (z.B. Pferderennen) selbständig im eigenen Namen und für eigene Rechnung Wettverträge abschließen oder für einen Totalisator oder einen anderen Buchmacher Wettverträge vermitteln oder im eigenen Namen, aber für fremde Rechnung Wettverträge abschließen.
Die Wetten müssen zu festen Gewinnquoten auf der Rennbahn für die am Renntag stattfindenden Rennen angeboten werden. Ansonsten steht es dem Buchmacher frei die Wetten auch zum Totalisatorkurs anzubieten. Als Buchmacher können Sie sich in Ausübung des Buchmachergewerbes bei der Vermittlung und des Abschlusses von Pferdewetten durch Angestellte (Buchmachergehilfen) vertreten lassen.

Karte vergrößern

Adresse und Kontakt

Adresse

Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft
Agrarwirtschaft
Neuenfelder Straße 19 21109 Hamburg

Telefonnummer

+49 40 42840-1830

Infos zur Einrichtung

Mensch in einem Rollstuhl barrierefrei

Wir haben eine begrenzte Anzahl von Kundenparkplätzen. Für eine Parkplatzreservierung melden Sie sich bitte bei unserem Empfang per E-Mail empfang@bsw.hamburg.de oder telefonisch + 49 40 428 40 - 50 50. Unsere Funktionszeiten sind: Mo. bis Do. von 08:00 bis 15:15 Uhr, Fr. von 08:00 bis 13:30 Uhr.

Öffentliche Verkehrsanbindung

S3/S5 Wilhelmsburg, Bus 13/151/152/154/156//155/252 Inselpark

Themenübersicht auf hamburg.de