Finanzbehörde, Steuerverwaltung, -50-

Beschwerdemanagement, Steuerverwaltung

Neben Einspruch und Klage besteht die Möglichkeit, auch außerordentliche Rechtsbehelfe zu ergreifen. Hierzu gehören neben der Petition (schriftliche Eingabe) an den Deutschen Bundestag oder die Hamburger Bürgerschaft auch die persönliche...

Neben Einspruch und Klage besteht die Möglichkeit, auch außerordentliche Rechtsbehelfe zu ergreifen. Hierzu gehören neben der Petition (schriftliche Eingabe) an den Deutschen Bundestag oder die Hamburger Bürgerschaft auch die persönliche Dienstaufsichtsbeschwerde, Fachaufsichtsbeschwerde oder Gegenvorstellung.

  1.  persönliche Dienstaufsichtsbeschwerde: Hiermit wird die individuelle Dienstführung des Beamten angegriffen. Die Beschwerde ist an den Vorgesetzten des Beamten zu richten.
  2. Fachaufsichtsbeschwerde: Die Sachentscheidung wird in fachlicher Hinsicht angegriffen. Die Beschwerde ist an die übergeordnete Behörde gerichtet, die im Rahmen ihrer Fachaufsicht über die Fachaufsichtsbeschwerde entscheidet.
  3. Gegenvorstellung: Es wird ebenfalls die Sachentscheidung angegriffen, jedoch an die entscheidende Behörde selbst gerichtet und es wird um nochmalige Überprüfung gebeten. Im Finanzamt werden solche Gegenvorstellungen oftmals in Einsprüche oder Anträge auf Korrektur des Verwaltungsaktes umgedeutet.

Wichtige Hinweise

Benötigte Unterlagen

Grundsätzlich brauchen keine Unterlagen beigefügt werden. Für eine schnellere Bearbeitung kann es jedoch hilfreich sein, Kopien bisheriger Schreiben, insbesondere solcher zwischen Steuerpflichtigem und Finanzamt, beizufügen.

Zu Beachten

Die Beschwerde sollte schriftlich eingereicht werden, da nur dann ein Anspruch auf Beantwortung besteht. Eine detaillierte Darstellung des gerügten Verhaltens ist hilfreich.

Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes besteht kein Anspruch auf Beantwortung, wenn die Beschwerde wie folgt formuliert ist:

  • beleidigend,
  • herausfordernd,
  • nötigend oder
  • erpresserisch

Auf diese Formulierungen sollte verzichtet werden.

Ablauf, Dauer & Gebühren

Verfahrensablauf

Nach Eingang der Beschwerde wird die Finanzbehörde das betroffene Finanzamt um Stellungnahme bitten.

Dauer

Es wird versucht, die Beschwerde innerhalb von 3 Wochen nach Eingang zu beantworten.

Gebühren

Keine

Rechtliche Hinweise

Rechtsgrundlage

Artikel 17 Grundgesetz

Formulare, Services & Links

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Adresse und Kontakt

Adresse

Finanzbehörde, Steuerverwaltung, -50-
Gänsemarkt 36 20354 Hamburg

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