Behörde für Justiz und Verbraucherschutz

Gnadenangelegenheiten

Wichtige Hinweise

Benötigte Unterlagen

Ein Gnadengesuch ist schriftlich einzureichen. Dem Gesuch sind alle zum Nachweis der vorgetragenen Gnadengründe vorhandenen Unterlagen beizufügen.

Zu Beachten

Es handelt sich ausschließlich um ein schriftliches Verfahren. Nähere Regelungen enthält die Hamburgische Gnadenordnung (s. Link).

Formulare, Services & Links

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Adresse und Kontakt

Adresse

Behörde für Justiz und Verbraucherschutz
Gnadenangelegenheiten, Opferschutz, Jugendstrafrecht
Drehbahn 36 20354 Hamburg

Öffnungszeiten

Mo-Do 9-15, Fr 9-14 Uhr, Vor-Ort-Besuche sind nur nach Absprache via E-Mail möglich

Infos zur Einrichtung

Öffentliche Verkehrsanbindung

U1/Busse 4/5/19/112 Stephansplatz, U2/Busse X3/4/5/19 Gänsemarkt

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