Friedhofsangelegenheiten

Wichtige Hinweise

Benötigte Unterlagen

Bitte telefonisch erfragen.

Zu Beachten

In Hamburg besteht eine Bestattungspflicht ( §10 des hamburgischen Bestattungsgesetzes). Gibt niemand für einen Verstorbenen eine Bestattung in Auftrag, erfolgt die Bearbeitung über die Hamburger Friedhöfe -AöR- (Kontakt über den Friedhof Ohlsdorf, Tel. 593 88 740).

Ablauf, Dauer & Gebühren

Gebühren

Je nach Art der Leistung unterschiedlich

Formulare, Services & Links

Formulare und Downloads

Weitere Dienstleistungen

Links im Internet

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