Landgericht Hamburg

Landgericht Hamburg - Schöffen

Wichtige Hinweise

Voraussetzungen


gewählte Schöffin / gewählter Schöffe,
noch nicht gewählte Schöffen wenden sich an das Bezirksamt, siehe Link Schöffenwahlen.

Zu Beachten

Ist das Erscheinen eines Schöffen bei einer Gerichtsverhandlung tatsächlich erforderlich, wird derjenige angeschrieben und zu dieser Verhandlung geladen. Der Erhalt des Schreibens ist in der Regel telefonisch in der Geschäftsstelle zu bestätigen. (Erfolgt keine Bestätigung, wird der Schöffe höchstwahrscheinlich noch einmal telefonisch von der Geschäftsstelle kontaktiert werden.) Hat ein Schöffe keine Ladung erhalten, ist sein Erscheinen auch nicht erforderlich.

Formulare, Services & Links

Weitere Dienstleistungen

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Adresse und Kontakt

Adresse

Landgericht Hamburg
Strafkammern
Sievekingplatz 3 20355 Hamburg

Raum: 373

Telefonnummer

+49 40 42843-2203

Öffnungszeiten

Mo-Fr 9-13 Uhr

Infos zur Einrichtung

Mensch in einem Rollstuhl barrierefrei

Öffentliche Verkehrsanbindung

U2 Messehallen, Busse 3/X35/112 Johannes-Brahms-Platz, Busse X35/3 Sievekingplatz

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