Erziehungs- und Familienberatung in Anspruch nehmen

Kinder, Jugendliche, Eltern und andere Erziehungsberechtigte können sich bei Erziehungsfragen, bei persönlichen oder familienbezogenen Problemen sowie bei Fragen und Konflikten im Zusammenhang mit Trennungen oder Scheidungen an Erziehungs- und...

Kinder, Jugendliche, Eltern und andere Erziehungsberechtigte können sich bei Erziehungsfragen, bei persönlichen oder familienbezogenen Problemen sowie bei Fragen und Konflikten im Zusammenhang mit Trennungen oder Scheidungen an Erziehungs- und Familienberatungsstellen wenden.
Anlass zum Aufsuchen einer Beratungsstelle können je nach Alter des Kindes oder Jugendlichen zum Beispiel Entwicklungsverzögerungen, Schlaf-, Ess-, und Sprachstörungen oder Ängste sein. Im Schulalter treten oftmals Leistungs- und Verhaltensprobleme auf, die in der Pubertät an Intensität zunehmen können. Eltern fühlen sich mit den Erziehungsaufgaben überfordert. Beziehungsschwierigkeiten der Eltern, Probleme bei Trennung oder Scheidung bedürfen der professionellen Hilfe und Unterstützung durch Erziehungs- und Familienberatungsstellen. Eltern und andere Sorgeberechtigte haben einen Rechtsanspruch auf Erziehungsberatung.
Die erforderlichen Gespräche und Beratungen sind für die Ratsuchenden kostenlos.
Kinder und Jugendliche können eine Beratungsstell auch ohne Beisein ihrer Eltern aufsuchen.

Wichtige Hinweise

Voraussetzungen

keine

Benötigte Unterlagen

keine

Zu Beachten

keine

Fristen

keine

Ablauf, Dauer & Gebühren

Verfahrensablauf

Telefonische oder persönliche Anmeldung - Terminvereinbarung

Gebühren

keine

Rechtliche Hinweise

Rechtsgrundlage

§ 28 Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII)

URL: https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_8/__28.html

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